Aktuelle Informationen

  • Änderung der Gesetzeslage bezüglich Eheschließungen in Dänemark, mehr... (pdf)

  • Erfordernis von Deutschkenntnissen beim Nachzug ausländischer Ehegatten, mehr... (pdf)
  • Behörden sollten künftig Scheinvaterschaften anfechten dürfen, mehr... (pdf)
  • Verschärfte Berliner Weisungslage zur Sicherung des Lebensunterhalts, mehr...
  • Die Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes vor. Es sind erhebliche Einschränkungen im Bereich des Familiennachzugs geplant, mehr...
  • Die neue Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG, mehr... (pdf)

  • Neues zu ALG 2 (Hartz 4), Stand Nov 2006, mehr...

    Eine Information der Rechtsanwaltssozietät Bümlein

    Geänderte Zuständigkeiten bei der Ausländerbehörde Berlin

Die Ausländerbehörde Berlin, angesiedelt im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), wurde im Mai 2006 fast vollständig neu strukturiert. Anstelle der Aufteilung der Abteilungen nach Buchstaben sind nunmehr die Abteilungen nach geographischen Regionen organisiert.

Zuständig für Thailänderinnen und Thailänder, die sich bereits in Deutschland aufhalten, ist die Abteilung mit dem Stellenzeichen IV Z 4. Sie befindet sich im zweiten Obergeschoß des Neubaus, Friedrich-Krause-Ufer 24. Dieselbe Abteilung ist zuständig für die Nachfolgestaaten der UdSSR, China und Vietnam. In der Abteilung gibt es eine Untergliederung in Teams, die nach Buchstaben organisiert sind. Die Zuständigkeit der Buchstabenteams ergibt sich aus dem Nachnamen, der in dem Pass eingetragen ist, der der Behörde zuletzt vorgelegt wurde. Zu den zuständigen Sachbearbeitern wird man mithilfe der Vermittlung unter der Telefonnummer 90269-0 durchgestellt, die Faxnummer der Abteilung ist die 90269-4197.

Der Grund für die Umstrukturierung liegt auf der Hand: Es ist das Ziel, landesspezifisches Fachwissen in einer Abteilung zu konzentrieren, um Verfahren effizient zu durchzuführen. Zur Zeit ist die Übergangsphase noch nicht abgeschlossen, so dass sich in Einzelfällen laufende Verfahrensvorgänge bei den alten Sachbearbeitern befinden. Jedoch hat sich in den ersten Verfahren unserer Kanzlei herausgestellt, dass in der zuständigen Abteilung eine verhältnismäßig große Anzahl kompetenter und umgänglicher Sachbearbeiter vorhanden ist.

Zuständig für die Einreiseverfahren, z.B. zur Eheschließung, Sprachschul- oder  Studienaufenthalt, ist weiterhin die weitgehend gleich besetzte Visumsabteilung, neues Stellenzeichen IV Z 1. Diese Abteilung befindet sich weiterhin im Erdgeschoss des Neubaus. Zwar sind hier noch größtenteils dieselben Personen tätig, jedoch in neuer Zuständigkeit. Es gibt eine rein alphabetische Organisation der Sachbearbeitung. Telefonisch ist also wieder der Weg über die Vermittlung zu empfehlen (Tel. 90269 - 0), das Abteilungsfaxgerät erreicht man unter der 90269 - 4199.

Es besteht die Möglichkeit, allgemeine Fragen an die Ausländerbehörde unter der Telefonnummer 90269 - 4000 zu stellen. Jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass die dortigen Auskünfte nicht umfassend sind, was an der Komplexität der Rechtsmaterie liegt. Somit wird weiterhin auf die Sachbearbeitung in den jeweiligen Abteilungen verwiesen, selbst wenn diese weiterhin schwer zu erreichen sind (Vermittlung: 90269-0).

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Zu allgemeinen Fragen schreiben Sie uns bitte eine Email an RainBuemlein@buema.net.

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