Touristenvisum für Thais

Hinweise der Deutschen Botschaft in Bangkok zur Erteilung eines Schengenvisums für Thais

In den letzten Jahren hat sich die restriktive Tendenz bei der Vergabe von Schengenvisa für Thailänder durchgesetzt. An uns wenden sich viele Mandanten mit der Frage, was man gegen die Versagung des Schengenvisums tun könne.

Grundsätzlich genügt die mündliche Ablehnung der Erteilung eines Visums nicht. Es ist davon abzuraten, telefonische Auskünfte bei der Auslandsvertretung einzufordern, da aus datenschutzrechtlichen Gründen solche Auskünfte nicht erteilt werden können. Die/Der betroffene Thailänder/in selbst oder eine von ihr/ihm bevollmächtigte Person - und nicht der Einlader!- können um die Aushändigung bzw. Übersendung des ablehnenden Bescheides bitten. Dort wird meistens aufgeführt sein, dass Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der/des Thailänderin/s bestehen und dass es der Angabe weiterer Gründe nicht bedarf.

Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ergeben sich oft in dem Gespräch, das zwischen der/m Einreisewilligen und den Bediensteten der Deutschen Botschaft in Bangkok geführt wird. Ist z. B. der Einlader für die thailändische Dame eine ihr unbekannte Person, wird es regelmäßig zu Schwierigkeiten kommen. Hat die Thailänderin vor Kurzem ihren Job gekündigt und will sie auf Einladung ihres Freundes mit Schengenvisum nach Deutschland reisen, könnte zweifelhaft sein, ob sie doch nicht eine Heirat anstrebt.

In der Regel sind die versagenden Bescheide der Botschaft mit einer Rechtsbehelfsbelehrung über die Klagemöglichkeiten beim Verwaltungsgericht versehen. Bezüglich der Klagemöglichkeiten gegen die Versagung des Schengenvisums ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Anspruch auf Einreise zu Besuchszwecken nicht gegeben ist. Die gegenwärtige Durchschnittsdauer eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin beträgt ca. 19 Monate.

Neben der Klage ist auch ein formloser Rechtsbehelf gegen die Versagung des Besuchsvisums statthaft, die sog. Remonstration. Das ist eine Anregung an die Auslandsvertretung, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. In der Begründung soll nachvollziehbar erklärt werden, dass die antragstellende Person keinen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland anstrebt. Die Möglichkeit der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung wird allerdings kaum angewandt, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern.

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Nachfolgend sind die Hinweise der Deutschen Botschaft zu der aktuellen Bedingungen zur Erteilung eines Schengenvisums für Thais abgedruckt (Quelle: Homepage der Deutschen Botschaft in Bagkok)

Visaantragsformulare liegen für Sie auch kostenlos in der Botschaft bereit.  Die Bearbeitungsdauer für Inhaber thailändischer Reisepässe beträgt etwa 2 – 3 Tage. Antragsteller anderer Staaten müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.  Die Botschaft bittet um Verständnis, dass die Antragsstellung persönlich erfolgen muss. Dazu muss ein Termin über das Call-Center - Telefon 1900 222 343 – (nur aus Thailand) vereinbart werden. So können Sie sich unnötige Wartezeiten ersparen.

Mit einem Schengen-Visum können Sie außer nach Deutschland auch in folgende Staaten reisen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Ein Visum kann für eine oder mehrere Einreisen beantragt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer kann jedoch nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr betragen, gerechnet vom Datum der ersten Einreise.

Ihren Antrag müssen Sie bei der deutschen Botschaft stellen, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Wenn es nachweislich kein Hauptreiseziel in einen Schengen-Staat gibt, ist die Botschaft des Schengen-Staates zuständig, in den Sie zuerst einreisen.

Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:

  • Ein Antrag. Sie müssen jede Frage  vollständig  und inhaltlich korrekt beantworten, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
  • zwei Passfotos- 5 x 3 cm, heller Hintergrund
  • Gültiger Reisepass oder anerkanntes Reisedokument. Der Pass muss mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
  • Finanzierungsnachweis: eine förmliche Verpflichtungserklärung Ihres Einladers gem. § 66 Abs. 2 ff AufenthG für Besuchsreisen, oder eine Einladung Ihrer Geschäftspartner in Deutschland für Geschäftsreisen oder Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.
  • Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!
  • Nachweis über die Unterkunft (Hotelreservierung oder Einladungsschreiben)
  • Nachweis über ausreichende Kranken-/ Unfallversicherung (mind. 30.000 Euro oder 1.500.000 Baht) für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Schengengeltungsbereich.
  • 1 Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie der Doppelseite mit dem Passfoto)
  • Hinweise:
    Gebühren sind
    in Thai Baht zu entrichten und betragen z.Zt. 60 Euro = ca. 2.900 Baht
    Kinder unter 6 Jahren sowie Ehegatten von EU-Staatsangehörigen erhalten das Visum kostenfrei.

Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.

Die Botschaft weist darauf hin, dass ggfs. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Daher sind Unterlagen des Antragstellers über (sofern zutreffend) seinen Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung sowie Ehe und/oder Kinder erforderlich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.

Visaantragsformulare liegen kostenlos für Sie in der Botschaft bereit, bzw. können unter der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok heruntergeladen werden.

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Unsere Dienstleistungen im Verfahren zur Erteilung eines Schengenvisums

  • Ausführliche persönliche und fachliche Beratung
  • Beschaffung der Papiere in Thailand, Übersetzung, Begleitung zur Botschaft durch unsere Geschäftspartner in Thailand
  • Korrespondenz mit der Deutschen Botschaft im Rahmen der Einreise und falls erforderlich auch mit der zuständigen Ausländerbehörde
  • Vertretung gegenüber der Deutschen Botschaft im Remonstartionsverfahren bei Ablehnung des Schengenvisums
  • ggf. Prozeßvertertung beim Verwaltungsgericht bei erfolgloser Remonstration

Hinweis: Vor Übernahme etwaiger Aufträge prüfen wir, ob für Sie eine kostengünstigere und schnellere Alternative besteht. Oft erweist sicht eine ausführliche Beratung als ausreichende Hilfestellung für die Betroffenen.

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Für einfache Rechtsfragen nutzen Sie unsere Onlineberatung oder die Sofortberatung am Telefon 09001 / 18 18 88 (EUR 1,99 / Min)

Zu allgemeinen Fragen schreiben Sie uns bitte eine Email an RainBuemlein@buema.net.

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