Für Personen, die in Thailand ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind alle Reisebeschränkungen nach Deutschland derzeit aufgehoben worden.

Die Deutsche Botschaft in Bangkok schreibt dazu:

„Sämtliche Beschränkungen für Einreisen aus Thailand nach Deutschland wurden aufgehoben. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, dürfen unter Beachtung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen (Visapflicht), wieder nach Deutschland einreisen.

Die Beantragung und Ausstellung aller Visakategorien (C und D-Visa) ist, ohne corona-bedingte Einschränkungen, möglich.“

Dies bedeutet, dass sowohl Schengenvisa zum Zwecke des Besuchs und auch zum Zwecke der geschäftlichen Tätigkeit wieder uneingeschränkt beantragt werden können, als auch dass sämtliche Visa zum Zwecke eines Daueraufenthalts wieder möglich sind.

Hierzu gehören neben Ehegatten- und Familiennachzug, die auch bisher schon möglich waren, nun auch wieder Aufenthalte zum Zwecke der Berufstätigkeit und Ausbildung. Die letztgenannten waren zuletzt nur sehr eingeschränkt möglich und die Voraussetzungen kaum darzulegen.

Nach der Mitteilung der Botschaft wären wohl auch Aufenthalte zu  Studien- oder Sprachkurszwecken möglich, allerdings ist davon auszugehen, dass bei diesen angesichts des Lockdowns zu prüfen sein wird, ob das Studium und der Sprachkurs derzeit überhaupt im Rahmen von Präsenzveranstaltungen stattfinden. Bei reinem Online-Unterricht steht derzeit eine Ablehnung der Einreise zu befürchten.

Gleiches gilt für Touristenaufenthalte – zwar sind die Einreisebeschränkungen aufgehoben, angesichts der Tatsache, dass die Hotels in Deutschland noch starken Einschränkungen bei der Beherbergung unterworfen sind, dürfte ein Touristenaufenthalt zurzeit noch nicht möglich sein.

Die Erleichterungen betreffen daher vor allem berufliche Migration und Migration zu Ausbildungszwecken, sowie Touristenvisa – angesichts der Unwägbarkeiten über den weiteren Verlauf der Pandemie und der Maßnahmen, empfehlen wir dringend, die Anträge möglichst schnell zu stellen, wenn entsprechende Vorhaben geplant sind!

Speziell für Besuchsreisen sind außerdem die Rückreisebedingungen nach Thailand bei der Planung zu berücksichtigen. Derzeit gilt für Reiserückkehrer eine Quarantänepflicht von 2 Wochen.

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Menschen aus verschiedenen Ländern...
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Familienrecht

Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe bei Wohnsitz im Ausland und für Ausländer / การขอรับความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายในกระบวนการพิจารณาคดีความกับทางศาล ของบุคคลที่มีภูมิลำเนาอยู่ต่างประเทศ และสำหรับชาวต่างชาติ

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Wer vor einem deutschen Gericht klagen möchte oder verklagt wird, kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz sogenannte Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragen und sich einen Anwalt seiner Wahl beiordnen lassen....

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Neue EU-Verordnung im Familienrecht — Was Sie nun beachten müssen / ข้อบัญญัติใหม่ของสหภาพยุโรปเกี่ยวกับกฎหมายครอบครัว – รวมถึงสิ่งที่คุณควรระวัง และต้องรู้ในตอนนี้

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