Erbrecht
Sterben müssen wir alle einmal. Wir alle sollten uns aber auch im Vorfeld Gedanken darüber machen, was dies rechtlich im Bezug auf den Nachlass zu bedeuten hat.
Wir beraten Sie gern kompetent über die gesetzliche Erbfolge und die Möglichkeiten der Testierfreiheit, bei internationalen Bezug auch über die Gültigkeit und Anwendbarkeit von ausländischen Erbrechtsordnungen.
Insbesondere bei binationalen Ehen und Lebenspartnerschaften werden wir häufig mit Mandantenfragen in Bezug auf das Ehegattenerbrecht und entsprechende Regelungen in einem Ehe-und Erbvertrag konfrontiert. Wir arbeiten für Sie sinnvolle Lösungen gegebenenfalls unter Zuhilfenahme unserer im Ausland ansässigen Kooperationspartner.