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Mit heutigen technischen Mitteln ist es Jedermann möglich, heimlich von Privatgesprächen Ton- oder Videoaufnahmen anzufertigen. Mitunter sollen diese dann z.B. im Rahmen eines Strafverfahrens oder auch familienrechtlicher Streitigkeiten oder einem Gewaltschutzverfahren als Beweis bei Gericht angebracht werden. Die Person, welche durch die Aufnahme ggf. belastet wird, wendet dann im Verfahren zumeist ein, dass die Aufnahmen einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, da sie heimlich aufgenommen wurden.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem von ihm verhandelten Fall allerdings beschlossen, dass heimlich von einer Nebenklägerin (also dem Opfer der Gewalttat) angefertigte Audioaufzeichnungen im Strafverfahren gegen den Angeklagten verwertet werden können, da eine Abwägung der widerstreitenden Interessen ergibt, dass Gespräche, die Angaben über konkrete begangene Straftaten enthalten, nicht zu dessen unantastbaren Kern privater Lebensgestaltung gehören.

Hintergrund des Falles war, dass ein 14-jähriges Mädchen während der Urlaubsabwesenheit der Eltern von einem Verwandten in der Familienwohnung vergewaltigt wurde und es später mit dem Täter ein Telefonat gab, bei welchem dieser mit dem Tatopfer über die Tat sprach. Genau dieses Gespräch zeichnete das Opfer auf.

Das Landgericht Köln verwertete die Audioaufnahmen als Beweis, verurteilte den Täter am 31.01.2018. Seine dagegen eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof wurde mit den oben genannten Gründen zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.03.2019 – 2 StR 244/18

Vorinstanz: Landgericht Köln, Urteil vom 31.01.2018 – 102 KLs 17/17

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe bei Wohnsitz im Ausland und für Ausländer / การขอรับความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายในกระบวนการพิจารณาคดีความกับทางศาล ของบุคคลที่มีภูมิลำเนาอยู่ต่างประเทศ และสำหรับชาวต่างชาติ

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Wer vor einem deutschen Gericht klagen möchte oder verklagt wird, kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz sogenannte Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragen und sich einen Anwalt seiner Wahl beiordnen lassen....

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Neue EU-Verordnung im Familienrecht — Was Sie nun beachten müssen / ข้อบัญญัติใหม่ของสหภาพยุโรปเกี่ยวกับกฎหมายครอบครัว – รวมถึงสิ่งที่คุณควรระวัง และต้องรู้ในตอนนี้

Nachdem auf europäischer Ebene bisher bereits geregelt wurde, nach welchem Scheidungsrecht man sich scheiden lassen muss/kann und nach welchem Erbrecht man vererbt, gilt nun seit dem 29.01.2019 auch die sogenannte Europäische Güterrechts-Verordnung. Kurz...

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