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Die Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten hat am 19.09.2019 die 2. Auflage seiner „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“veröffentlicht. Hierbei wurde die Erstauflage aus dem Jahr 2015 überarbeitet.

Die Expertengruppe aus juristischen, psychologischen und medizinischen Fachverbänden, sowie der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer wurde fachlich durch den für das Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unterstützt.

Das Werk soll für alle Beteiligten die Auswahl von Sachverständigen und den Inhalt von und den Umgang mit Beweisbeschlüssen bzw. Sachverständigengutachten erleichtern. Da Richter und Anwälte in den wenigsten Fällen die notwendige psychologische Kompetenz besitzen, in den teils hochkonfliktbehafteten Familienverfahren ohne Hilfe feststellen zu können, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht, werden immer häufiger psychologische Sachverständigengutachten zu den aufkommenden Fragen angeordnet.

Bereits 2016 hatte der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzesauf die Kritik hinsichtlich fehlerhafter Auswahl von Sachverständigen durch Gerichte und teilweise nicht hinreichende Qualität von Sachverständigengutachten reagiert.

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles