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In seinem Urteil vom 18.03.2021 in einem Musterklageverfahren gab der Bundesgerichtshof einer Münchner Immobilienfirma Recht.

Diese hatte 2018 wenige Tage vor dem Inkrafttreten mieterfreundlicherer gesetzlicher Neuregelungen zum Thema Kostenumlage einer Modernisierung auf Mieter umfangreiche Modernisierungen angekündigt, welche aber erst nach Inkrafttreten der neuen Regelung durchgeführt werden sollten. Die beklagte Immobilienfirma darf nun nach dem Urteil nach altem Recht die Miete erhöhen, obwohl die Arbeiten erst ein knappes Jahr später begannen. Dies war kein Einzelfall. Auch in Berlin hatte es schlagartig zahlreiche Modernisierungsankündigungen gegeben, um noch nach altem Recht umlegen zu können. Die Vorinstanz hatte mieterfreundlich entschieden. Das Urteil dürfte bundesweit Auswirkungen auf entsprechende Verfahren haben.

Die Gesetzesänderung zum Jahreswechsel 2018/19 legte fest, dass künftig nur noch 8% anstelle der vorherigen 11% jährlich entstehender Kosten für die Modernisierung auf Mieter umgelegt werden dürfen. Auch eine Obergrenze für die Erhöhung der Mieten wurde festgeschrieben. 

Von den Berliner Ankündigungen wurden zuvor zahlreiche aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen. Im Münchner Fall hingegen waren alle inhaltlichen Anforderungen erfüllt. Die Planungen seien so weit fortgeschritten, dass den Mietern alle Details bekannt waren. Dies war schließlich auch das zentrale Kriterium des BGH, sich gegen die Rechtswidrigkeit der Ankündigung auszusprechen.

Ein enger Zusammenhang zwischen der Ankündigung der Modernisierung und dem Beginn derer sei hingegen nicht notwendig. Ein herber Rückschlag für die Mieter, zu deren Gunsten zuletzt das OLG München im Jahr 2019 entschieden hatte.

Die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage existiert seit dem 1. November 2018. Verbraucher müssen dank dieser nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Musterklage eines Verbraucherverbands anschließen. So soll die Durchsetzbarkeit ihrer Rechte erleichtert werden. Das Urteil ist dann für alle verbindlich. Über Härtefallregelungen für Einzelfälle wird derzeit noch entschieden.

BGH Urteil vom 18.03.21 – VIII ZR 305/19

OLG München, Urteil vom 15.10.2019 – MK 1/19

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Strafrecht

Die Kanzlei Bümlein ist spezialisiert auf die sog. Ausländerstrafrechtsfälle. Solche liegen z.B. vor, wenn ein Ausländer der Scheinehe oder des illegalen Aufenthaltes bzw. der illegalen Einreise beschuldigt wird. Oft verteidigen wir Mandanten, die dem Vorwurf der Zuhälterei, des Einschleusens von Ausländern oder der Steuerhinterziehung oder der Schwarzarbeit ausgesetzt sind. Darüber hinaus werden auch allgemeine strafrechtliche Konstellationen erfolgreich bearbeitet, wie Körperverletzungen, Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Nötigung usw...

Sozialrecht

Unsere Kanzlei hilft deutschen und ausländischen Mandaten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach SGB II (Harz IV), sei es wegen Nichtgewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt, sei es bei der Ablehnung einer angemessenen Wohnung.
Auch die Bescheide über die Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Krankenversicherung werden geprüft und ggf. mit Widerspruch und Klage angegriffen. Eine besondere Schnittstelle zum Ausländer- und Asylrecht bildet die Tätigkeit im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und der Asylbewerberleistungen. Auch hier stehen wir sowohl für das behördliche Verfahren mitsamt notwendiger Behördenbegleitungen und Formularhilfe bis hin zur der Vertretung bei zuständigen Sozial- und Verwaltungsgerichten zur Verfügung...
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Familienrecht

Wir bemühen uns, dem Wunsch der Mandanten nach einer schnellen Scheidung, oft bezeichnet von Mandanten als Onlinescheidung, zu entsprechen. Die Mandanten haben die Möglichkeit uns online bzw. fernmündlich zu kontaktieren und ebenso die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Oft verhilft eine entsprechende notarielle Rechtswahlvereinbarung zu einer schnellen Scheidung. Schnelligkeit ist auch in den sog. Gewaltschutzverfahren geboten, etwa bei häuslicher Gewalt und Kindesgefährdung. Hier reichen wir die entsprechenden Anträge beim Gericht ein und begleiten die Opfer in dem gerichtlichen Verfahren. Zahlreiche internationale gleichgeschlechtliche Paare sind unsere Mandanten und werden in Sachen Familienrecht, Steuerrecht und Erbrecht beraten und betreut. Der Gang zum Familiengericht oder zum Jugendamt gehört zu den täglichen Aufgaben unserer Anwälte...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Corona – flatten the curve

Liebe Mandanten, uns Alle betrifft das Corona-Virus und die Einschränkungen, die damit einhergehen. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet im Sinne von #flattenthecurve Wir wissen aktuell noch nicht, wie die einzelnen...

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