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Mit der Einführung der Pflegegrade 1 – 5 im Jahr 2017 wurden nicht nur die bis dahin gültigen Pflegestufen abgelöst, sondern auch ein völlig neues System zur Bewertung bzw. Einordnung der Hilfebedürftigkeit von zu pflegenden Personen entwickelt. Für Laien ist dies oft nicht nachvollziehbar bzw. überprüfbar, nach welchen Kriterien die Einstufung erfolgt. Häufig ist die Beurteilung durch den medizinischen Dienst Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen bezüglich der von der Pflegekasse bewilligten Pflegestufe.

Hilfreich ist zunächst die Befassung mit den Begutachtungsrichtlinien des MDK: https://www.pflegebegutachtung.de/uploads/media/downloads/BRi_aktualisierte_Fassung_vom_31.03.2017.pdf

Darüber hinaus gibt es im Internet mittlerweile diverse Pflegegradrechner, mit denen man unverbindlich zum Beispiel vor einem Termin mit dem MDK bereits abschätzen kann, welchen Pflegegrad die zu pflegende Person vermutlich erhalten würde/wird. Man muss sich bei diesen Pflegegradrechnern einfach durch die auch vom MDK abgefragten Module (Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Fähigkeit zur Selbstversorgung, Bewältigung von Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte und außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung) arbeiten und erhält im Ergebnis eine Einschätzung, welchem Pflegegrad das entspricht.

Zudem kann man einen Überblick über die Hilfen und Hilfsmittel für die jeweiligen Module, sowie die sich aus den Pflegegraden ergebenden Leistungen nach dem SGB XI erhalten.

LEISTUNGSANSPRÜCHE AB 1.1.2017

 

Pflegegrad:

12345

Pflegesachleistung

 

§ 36 SGB XI

 

0 Euro689 Euro1.298 Euro1.612 Euro1.995 Euro

Pflegegeld

 

§ 37 SGB XI

 

0 Euro316 Euro545 Euro728 Euro901 Euro

Unterstützungsleistungen für Hilfen

 

im Alltag Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI

 

125 Euro

 

125 Euro

 

125 Euro

 

125 Euro

 

125 Euro

Verhinderungspflege

 

§ 39 SGB XI

 

0 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro

Kurzzeitpflege

 

§ 42 SGB XI

 

0 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro

Wohnumfeldverbesserungen

 

§ 40 SGB XI

 

4.000 Euro4.000 Euro4.000 Euro4.000 Euro4.000 Euro

Vollstationäre Pflege

 

§ 43 SGB Xl

 

125 Euro770 Euro1.262 Euro1.775 Euro2.005 Euro

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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