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Außergerichtliche Vertretung

Wo es möglich ist, klären wir Ihren Fall bereits außergerichtlich mit dem für Sie bestmöglichen Ergebnis.

Wir kommunizieren mit den gegnerischen Behörden, Firmen, Versicherungen, Arbeitgebern oder Privatpersonen und wahren so Ihre Interessen gegenüber Dritten, sei es um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder aber um Forderungen Dritter abzuwehren.

Hierzu gehören nicht nur außergerichtliche Schriftwechsel und Verhandlungen, sondern gegebenenfalls auch Telefonate, persönliche Vorsprachen oder Vororttermine. Ebenso nehmen wir für Sie Akteneinsichten bei Behörden vor, z.B. bei der Ausländerbehörde, dem JobCenter oder im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. bei Unfallsachen.

Darüber hinaus gehört zu unserer außergerichtlichen Tätigkeit auch die Prüfung und Erstellung von Verträgen, z.B. Eheverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Pachtverträge oder Gesellschaftsverträge.

Welche Kosten für diese Tätigkeiten entstehen, erfahren Sie im Menü Dienstleistungen unter dem Punkt „Kosten“.