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Einfache Scheidung

Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind, dass die Scheidung einvernehmlich erfolgen soll und sich über sämtliche sogenannte Folgesachen einig sind bzw. diese außergerichtlich klären wollen, können wir für Sie nicht nur eine Trennung-und Scheidungsvereinbarung aufsetzen und somit beispielsweise das Scheidungsverfahren erheblich verkürzen, sondern auch zügig den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen und uns für einen zeitnahen Termin zur Anhörung der Ehegatten einsetzen. Sofern kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist und keiner anderweitigen rechtlichen Probleme auftauchen, ist ab Antragstellung eine Ehescheidung je nach Terminslage beim Familiengericht innerhalb von ein bis drei Monaten realistisch.

Sofern Sie zur Möglichkeit der einfachen und schnellen Scheidung eine Beratung durch uns wünschen, füllen Sie bitte unser Formular zur Ehescheidung aus, welche Sie im Bereich Dienstleistungen finden. Das Formular können Sie dann gern zusammen mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts per E-Mail an uns unter kontakt@buemlein.com senden. Die zuständige Sachbearbeiterin wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen bis hin zum Beratungsgespräch per E-Mail oder telefonisch mit Ihnen klären.