Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII
Die so genannte Kinder- und Jugendhilfe, geregelt im Achten Sozialgesetzbuch, befasst sich mit zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Problematiken. So ist in diesem Gesetz nicht nur geregelt, wo und wie Kinder in bestimmten Altersgruppen betreut werden können, sondern es bietet auch den rechtlichen Rahmen für Hilfen zur Erziehung, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz, sowie Familienberatung bei Trennung und Scheidung, Unterhaltsproblematiken und Kostenfragen bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.
Genauso vielfältig wie das SGB VIII sind daher auch die Rechtsprobleme, mit welchen sich Mandanten an uns wenden. Sei es die Prüfung eines Hilfeplans, oder eines Kostenbescheids oder Überprüfung der Arbeit einer unterhaltsrechtlichen Beistandschaft, mit all diesen Themen sind wir betraut und helfen Ihnen gern weiter.