Sozialhilfe SGB XII
Die Sozialhilfe soll zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins dienen. Damit soll die physische Existenz des Menschen, die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben garantiert werden.
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das sogenannte Zwölfte Sozialgesetzbuch, das Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsverordnungen des Bundes, internationale Abkommen, das Recht der Europäischen Union, Landesgesetze und Verordnungen, sowie Verwaltungsvorschriften und Empfehlungen.
Geleistet wird hierbei die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.
Immer, wenn es um das Existenzminimum geht, können behördliche Fehler erhebliche Auswirkungen auf das Individuum haben.
Ob das Sozialamt oder eine andere zuständige Behörde falsch berät und man eine notwendige Antragstellung unterlässt oder die Behörde trotz Kenntnis von einer Notlage und dem Grundsatz, dass dann von Amts wegen Leistungen zu bewilligen sind, untätig bleibt oder aber rechtlich angreifbare Bescheide erlassen werden. Bei all diesen Problemen stehen wir Ihnen gern zur Seite, informieren Sie über Ihre Rechte und mögliche Rechtsmittel.
Wir überprüfen für Sie Bescheide und andere Verwaltungsakte des Sozialamtes, insbesondere auch, wenn ein Sozialhilfeträger eine Kostenerstattung zum Beispiel für ein in einem Heim untergebrachten bedürftigen Elternteil von Ihnen als Kind verlangt (Elternunterhalt) oder Ihnen Einkommen angerechnet werden soll, wie zum Beispiel eine russische Rente oder sonstige Einkünfte. Oft setzen wir uns auch mit ablehnenden Bescheiden bezüglich der Bewilligung der Hilfe zur Pflege auseinander, d.h., unsere Mandanten sind pflegebedürftig und erhalten zu wenig oder keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. In diesem Fall prüft das Sozialamt die Pflegebedürftigkeit und bewilligt entsprechende Leistungen für Pflegedienste. Häufig sind diese Leistungsbescheide jedoch falsch und es werden zu wenig Leistungen bewilligt.
Gegen falsche Leistungsbescheide, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide etc. legen für wir für Sie Widerspruch ein und erheben wo nötig Klage beim Sozialgericht.