Ausländerstrafsachen
Unter Ausländerstrafrecht verstehen wir Sachverhalte, bei welchen es Schnittstellen zwischen dem Ausländerrecht oder dem Staatsangehörigkeitsrecht mit dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht für betroffene Ausländer bzw. Deutsche (zum Beispiel Ehegatten oder deutsche mutmaßliche Scheinehegatten) gibt.
Wir verteidigen Sie bei dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und bemühen uns, Ihre Angelegenheit bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden.
Häufige Vorwürfe sind
- illegale Einreise
- illegaler Aufenthalt
- das Eingehen einer Scheinehe, das Tätigen von falschen Angaben gegenüber einer Ausländerbehörde, einer Botschaft bzw. einer sonstigen Auslandsvertretung im Visumsverfahren
- das Einschleusen von Ausländern
Dabei verteidigen wir Sie optimal und sorgen unter anderem dafür, dass wir den gesamten Vorwurf über eine Akteneinsicht in Erfahrung bringen, was für die weitere Verteidigung unerlässlich ist. Zudem achten wir darauf, dass dem Betroffenen ggf. aufgrund seiner Ausländereigenschaft keine weiteren Nachteile entstehen, dass zum Beispiel amtliche Unterlagen übersetzt werden und bei Anhörungen und Vernehmungen ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wird. Sofern es sich um einen Vorwurf von erheblicher Tragweite handelt und durch diesen zum Beispiel die Ausweisung droht, können wir auch beantragen, dass wir als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns im Falle der Zustellung einer polizeilichen Ladung, einer sonstigen Ladung zur Vernehmung durch eine Ermittlungsbehörde oder einen Strafrichter, der Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift bzw. bei Maßnahmen durch die Ermittlungsbehörden wie Durchsuchung, Beschlagnahme etc. umgehend und vereinbaren einen Termin mit dem zuständigen Rechtsanwalt. Tätigen Sie keine unüberlegten Äußerungen, sondern berufen Sie sich auf ihr Schweigerecht. Erst wenn Sie den gleichen Kenntnisstand wie die Behörden haben, können Sie sich und wir Sie optimal verteidigen. Dies ist allerdings erst nach der Akteneinsicht der Fall.