Seite wählen

Ausländische Verfahrens- und Prozessbeteiligte müssen in der Lage sein, sich gegenüber Behörden und Gerichten in ihrer Muttersprache zu erklären und zu verteidigen, sofern sie die deutsche Sprache nicht gerichtstauglich beherrschen. Das Gericht muss dem Beteiligten dann einen Dolmetscher beiordnen, ggf. sogar für zur Vorbereitung stattfindende Gespräche mit seinem Rechtsanwalt. Dies ist eine Ausprägung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit. Ein Verstoß dagegen kann unter Umständen für alle Beteiligten dramatische Folgen haben, insbesondere Fehlurteile und Fehlbeschlüsse.  

Das Gericht und der Rechtsanwalt müssen dabei nicht nur beachten, dass ein Dolmetscher für die richtige Sprache, sondern ggf. auch den richtigen Dialekt bestellt wird. Jeder weiß, wie groß die Sprachunterschiede allein im deutschen Raum sind, von Nord nach Süd und von Ost nach West. Auch österreichisches Deutsch ist anders als Schweitzerdeutsch etc. Genauso ist es in vielen anderen Sprachen auch. 

Gemäß § 189 GVG unterliegt der Dolmetscher einer Verschwiegenheit und muss entweder in einem Bundesland nach den gültigen Landesvorschriften allgemein beeidigt sein oder, wenn dies nicht gegeben ist, vom Gericht bei Verfahrensbeginn beeidigt werden. Lediglich in Familiensachen und Verfahren der sog. Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann darauf von den beteiligten Personen verzichtet werden. In allen übrigen Verfahrensarten nicht. Dem Übersetzer soll damit seine besondere Verantwortung in einem Verfahren verdeutlicht werden  

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes musste sich nun mit einem Fall beschäftigen, in welchem alle Beteiligten – selbst der Dolmetscher – davon ausgegangen waren, dass dieser öffentlich bestellt und  allgemein beeidigt ist, also nicht in jeder Verhandlung neu beeidigt werden muss, sondern sich auf seinen bei einer Landesbehörde abgegebenen Eid berufen kann. Tatsächlich war dies nie geschehen, sondern der Dolmetscher ging lediglich irrtümlich davon aus, weil er in diversen Verhandlungen jeweils vereidigt worden war und dachte, dies hätte nun allgemeine Gültigkeit. Auch das Gericht sah aufgrund dieser Angabe von einer neuen Vereidigung ab, obwohl es die Richtigkeit der Angaben unproblematisch durch einen Abgleich mit einer landesübergreifenden Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank hätte kontrollieren können. Denn nur die Vereidigung des Dolmetschers gewährleistet, dass dessen fachliche Eignung und seine persönliche Zuverlässigkeit geprüft wurde.  

Nachdem die Verteidigung der Angeklagten diesen Verfahrensfehler in der Revision zum Bundesgerichtshof gerügt hatte, musste dieser das Urteil des Landgerichts München aufheben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts verweisenEs konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das ursprüngliche Urteil – in einem Verfahren wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte zu 6 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – auf diesem Verfahrensfehler beruht.  

 Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06. Juni 2019 – 1 StR 190/19 

 zuvor: Landgericht München I, Urteil vom 12. November 2018  458 Js 191328/17 – 1 JKLs 

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
mehr lesen

Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
mehr lesen

 

Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
mehr lesen

Aktuelles

Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe bei Wohnsitz im Ausland und für Ausländer / การขอรับความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายในกระบวนการพิจารณาคดีความกับทางศาล ของบุคคลที่มีภูมิลำเนาอยู่ต่างประเทศ และสำหรับชาวต่างชาติ

Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe bei Wohnsitz im Ausland und für Ausländer / การขอรับความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายในกระบวนการพิจารณาคดีความกับทางศาล ของบุคคลที่มีภูมิลำเนาอยู่ต่างประเทศ และสำหรับชาวต่างชาติ

Wer vor einem deutschen Gericht klagen möchte oder verklagt wird, kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz sogenannte Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragen und sich einen Anwalt seiner Wahl beiordnen lassen....

mehr lesen

Neue EU-Verordnung im Familienrecht — Was Sie nun beachten müssen / ข้อบัญญัติใหม่ของสหภาพยุโรปเกี่ยวกับกฎหมายครอบครัว – รวมถึงสิ่งที่คุณควรระวัง และต้องรู้ในตอนนี้

Nachdem auf europäischer Ebene bisher bereits geregelt wurde, nach welchem Scheidungsrecht man sich scheiden lassen muss/kann und nach welchem Erbrecht man vererbt, gilt nun seit dem 29.01.2019 auch die sogenannte Europäische Güterrechts-Verordnung. Kurz...

mehr lesen