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  1. Die Anschrift des JVA Berlin-Moabit lautet:

JVA Moabit
Alt-Moabit 12 a
10550 Berlin

  1. Besuchstermine

Von JVA Berlin-Moabit werden nur alle zwei Wochen Besuchtstermine zugelassen. Sondersprecherlaubnisse werden nur in Ausnahmefällen und aus nachgewiesenen wichtigen Grund erteilt. Es ist ratsam, dass sich Verwandte und Freunde wegen der Haftbesuche abstimmen und den Inhaftierten gemeinsam besuchen.

  1. Terminvereinbarung

In Berlin-Moabit müssen die Verwandten und Freunde mit der JVA telefonisch ein Besuchstermin vereinbaren. Man kann nicht einfach zur JVA fahren und Einlass begehren.

Besuchstermine können unter der Telefonnummer 030 – 9014 5535 vereinbart werden.

  1. Sprechscheine

Ist der Besuchstermin mit der JVA vereinbart, muss jeweils für den Besuchstermin und für jeden Besucher ein Sprechschein beantragt werden. Sprechscheine werden von der Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft oder des Amts- oder Landgerichts erteilt.

Um die richtige Geschäftsstelle der Berliner Strafjustiz finden zu können, ist das Aktenzeichen des Verfahrens erforderlich. Ohne Aktenzeichen wird die Sache schwierig, da die JVA aus Gründen des Datenschutzes keine hinreichenden Auskünfte erteilt. Haben sie das Aktenzeichen bereits, dann wählen sie die Rufnummer der Telefonzentrale der Berliner Strafjustiz 030 – 9014 0. Von dort werden sie dann mit der zuständigen Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, des Amts- oder Landgerichts verbunden. Wenn sie überhaupt nicht weiterkommen, raten wir ein Strafverteidiger zu konsultieren.

Zum Besuchstermin sind neben dem Sprechschein noch der Personalausweis / Reisepass mitzubringen.

  1. Übergabe von Gegenständen

Die Übergabe von Gegenständen aller Art, wie z.B. Zigaretten, Medikamente etc. ist strengstens untersagt.

Wir empfehlen zum Besuchstermin 15 € Hartgeld mitzunehmen. Im Sprechbereich befinden sich Automaten, an denen Besucher für maximal 15 € Konsumgüter ziehen und dem Gefangenen übergeben dürfen.

  1. Klamotten, Lesestoff, Pakete

Wäsche für den Inhaftierten können an der Pforte abgegeben werden. Medikamente, Konsumgüter, Zigaretten und Literatur werden dem Häftling aus Gründen der Sicherheit der JVA nicht ausgehändigt.

Zeitungen und sonstiger Lesestoff müssen über Verlage oder Buchhandlungen (die großen Buchhandlungen wissen Bescheid) bezogen und von dort aus direkt dem Inhaftierten in die JVA gesandt werden.

Über Pakete zu Festtagen erhalten sie in der JVA ein Merkblatt mit vielen Regelungen.

  1. Geldüberweisungen

Die Inhaftierten benötigen in der JVA etwas Geld, um sich Kaffee, Zigaretten etc. extra kaufen zu können. Überweisen sie daher dem Inhaftierten dazu einen angemessenen Betrag, 100,00 € genügen vorerst. Die Überweisung erfolgt an:

Zahlstelle JVA Moabit
Postbank Berlin
BLZ 100100 10
Konto 7277-101

Im Betreff geben sie dann an:

Eigengeld für: Vor- und Nachname
Buch-Nr. (z.B. 1021/09)

Die Inhaftierten werden unter einer Gefangenenbuch-Nummer geführt. Die Angabe der Buch-Nr. erleichtert der JVA die Zuordnung des Zahlungseinganges. Ohne die Angabe der Buch-Nr. kann es länger dauern, bis der Inhaftierte über den Zahlungseingang unterrichtet wird und über das Geld verfügen kann.

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

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Wer vor einem deutschen Gericht klagen möchte oder verklagt wird, kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz sogenannte Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragen und sich einen Anwalt seiner Wahl beiordnen lassen....

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