Gerichtliche Vertretung
Wir vertreten Sie in Prozessen und Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, Familiengericht, Strafgericht, Arbeitsgericht, Zivilgericht und Sozialgericht in 1. und 2. Instanz kompetent und erfahren. Hauptschwerpunkte sind dabei die Berliner und Brandenburger Gerichte, wir vertreten Sie auf Wunsch allerdings auch deutschlandweit persönlich.
Nach Absprache und in geeigneten Fällen können wir bei Terminen außerhalb Berlin und Brandenburg einen Terminsvertreter beauftragen, also einen kompetenten Anwaltskollegen, der den Termin vor Ort wahrnimmt. Dies verringert in den meisten Fällen die anfallenden Kosten für Sie, da Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder entfallen und ist zum Beispiel bei einfachen Ehescheidungssachen eine gern gewählte Option. Selbstverständlich bereiten wir den Terminsvertreter auf den Gerichtstermin optimal vor, übermitteln ihm alle relevanten Unterlagen und informieren das Gericht über die Vertretung.