Online Beratung
Wann ist die Online-Beratung der Kanzlei Bümlein zu bevorzugen?
Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie eine Auskunft oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wünschen, ohne einen Termin vereinbaren zu müssen, bei dem Sie persönlich erscheinen.
Sie können uns Ihr Problem vorab per E-Mail schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir ermitteln, ob die aufgeworfene Frage im Rahmen einer Online-Erstberatung beantwortet werden kann. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob und zu welchem Honorar wir die Beantwortung Ihrer Fragen im Rahmen der Online-Beratung übernehmen können.
Welche Kosten entstehen bei der Online-Beratung der Kanzlei Bümlein?
Nach Sichtung Ihrer Anfrage und gegebenenfalls Nachfragen nennen wir Ihnen die Konditionen, zu welchen wir Ihre Frage/Fragen schriftlich beantworten können. Hierbei kann es sich um einen festgelegten Pauschalpreis handeln oder auch um ein minutengenau abgerechnetes sogenanntes Zeithonorar, wenn z.B. nicht von vornherein absehbar ist, wieviel Zeit die detaillierte Durchsicht und Prüfung Ihrer Unterlagen bzw. die Beantwortung Ihrer Fragen in Anspruch nehmen wird. Da eine Onlineberatung üblicherweise lediglich über die Inanspruchnahme von Fernkommunikationsmitteln stattfindet, senden wir Ihnen die sogenannte Vergütungsvereinbarung zusammen mit unserem Mandantenformular und der Datenschutzerklärung, sowie der Widerrufsbelehrung und der Widerrufserklärung vor der Beratung per E-Mail oder auf Wunsch postalisch zu. Erst, wenn diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zu und zurück gelangt sind und gegebenenfalls auch ein zuvor angekündigter Vorschuss eingegangen ist, beantworten wir Ihre rechtlichen Fragen. Vorschüsse fordern wir grundsätzlich bei Wohnsitz bzw. Aufenthalt im Ausland und bei umfangreicheren Anfragen an.
Neben der Möglichkeit, entsprechend der Vorschussrechnung auf unser Girokonto zu überweisen, steht Ihnen auch unser Paypal-Zahlungsservice zur Verfügung.
Welche Fälle sind für die Online-Beratung der Kanzlei Bümlein nicht geeignet?
Sollten wir eine Erstberatung ablehnen müssen, z. B. weil sich der Fall für eine „Ferndiagnose“ nicht eignet oder aber der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Fragestellung eine Beantwortung zu diesen Konditionen entgegenstehen, fallen zunächst keine Kosten für Sie an.
Sollen wir das Mandat übertragen bekommen, d. h. soll die Bearbeitung des Mandates über eine reine Stellungnahme zu einer bestimmten Rechtsfrage hinausgehen und beispielsweise Korrespondenz mit Dritten oder gerichtliches Tätigwerden umfassen, richtet sich die Vergütung stets nach der individuellen Mandatsvereinbarung oder nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
Sofern Sie uns erst nach einer erfolgten Erstberatung mit der Vertretung beauftragen, ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung für die Erstberatung, ob die Erstberatungsgebühren auf die weiteren Gebühren angerechnet werden oder nicht.
Wie ist die Zahlungsweise bei der Online-Beratung der Kanzlei Bümlein?
Da das Internet eine völlig anonyme Kommunikation möglich macht, müssen wir Sie um Verständnis bitten, dass ein Beratungsvertrag erst zustande kommt, sobald der Eingang der in unserer Bestätigungs-E-Mail geforderten Erstberatungsgebühr auf unserem Konto festgestellt worden ist.
Ratsuchende mit einer Rechtsschutzversicherung können uns gern die Kontaktdaten und die Versicherungsscheinnummer mitteilen, damit eine Deckungszusage eingeholt werden kann. Erst nach Eingang der Deckungszusage kann die Beratung bzw. die Vertretung in der Angelegenheit erfolgen.
Widerrufsrecht
Dienstleistungen, welche ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln erbracht werden (sog. Fernabsatzverträge), unterliegen seit Inkraftreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung am 13.06.2014 einem neuen Widerrufsrecht. Dienstleistungsvertrag in diesem Sinne ist jeder Vertrag, der kein Kaufvertrag ist und nach dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zugesagt und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt, also z.B. die juristische Beratung oder Vertretung. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste (§ 312 b Abs. 2 BGB). Die geänderten Vorschriften zum Widerrufsrecht finden sich in §§ 312g, 355 ff. BGB, Art. 246a S 1 EGBGB.
Weitere Informationen, sowie das Musterwiderrufsformular finden unter Formulare.
Hinweis hinsichtlich der Vertraulichkeit von Daten
Von Ihnen versandte unverschlüsselte E-Mails können an vielen Stellen von Unbefugten eingesehen werden. Wir können daher keine Gewähr für die Vertraulichkeit der auf unverschlüsseltem Weg an uns übermittelten Daten geben. Bitte sorgen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit für die Verschlüsselung Ihrer sensiblen Daten. Bei Problemen fragen Sie bitte Ihren Provider oder E-Mail-Dienst.
Von uns ausgehende E-Mails an Sie oder Dritte sind immer verschlüsselt. Das gleiche gilt für die Benutzung unserer Online-Kontaktformulare, bei denen die Daten verschlüsselt an uns übermittelt werden.