Nadejda Bümlein
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein
Rechtsanwältin Nadezda G. Bümlein
Ich bin in Bulgarien geboren und habe dort meine schulische Ausbildung (Abitur) in russischer Sprache absolviert. In St. Petersburg (ehemals Leningrad) studierte ich Philosophie.
Nach meiner Übersiedlung nach Deutschland habe ich zunächst die deutsche Sprache erlernt und anschließend seit dem Jahr 1992 an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften studiert. Im Rahmen meines Referendariats war ich bei der Ausländerbeauftragten von Berlin tätig und beschäftigte mich bereits vertieft mit dem deutschen Ausländerrecht.
Seit August 2000 bin ich als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Zunächst arbeitete ich als freie Mitarbeiterin für den auf Thailand spezialisierten Rechtsanwalt Stancke und war dort für die Betreuung der Mandate mit thailändischem Bezug zuständig. Zum 1.1.2002 habe ich die Rechtsanwaltskanzlei BÜMLEIN in Berlin-Wilmersdorf gegründet mit den Referaten Ausländerrecht und Familienrecht. Im Laufe des weiteren Kanzleiausbaus wurde die Rechtsanwaltskanzlei BÜMLEIN um ein Strafrechts-, Zivilrechts- und Sozialrechtsreferat erweitert. Die Bearbeitung unserer Fälle findet auch durch andere teils mehrsprachige Rechtanwälte statt, welche als freie Mitarbeiter beschäftigt oder in Bürogemeinschaft tätig sind. Seit dem Jahr 2008 kooperiere ich mit Rechtsanwältin Rinau, seit dem Jahr 2015 (wieder) in Sozietät.
Im Rahmen meiner Spezialisierung auf Mandate mit Thailand-Bezug habe ich auch mehrfach das KönigreichThailand besucht und die thailändische Sprache kennen und lieben gelernt. So bin ich durchaus in der Lage, bei den Beratungen mit Thai-Mandanten aktiv am Gespräch teilzunehmen, wodurch die Übersetzung durch Drittpersonen auf ein Minimum reduziert werden kann.
Die Beratung und Betreuung russischer Mandate führe ich selbstverständlich in russischer Sprache. Durch meinen kulturellen Hintergrund habe ich ein besonderes Verständnis für die Probleme der Migranten aus Osteuropa und insbesondere aus dem russischsprechenden Raum. Dies ist bei der Betreuung von fast ausschließlich ausländischer Mandantschaft aus dem Bereich des Ausländer- und Familienrechts unerlässlich.
Ich habe während meiner Berufspraxis mehrmals Auftritte in russischsprachigen Medien in Berlin (Zeitung, Zeitschriften, Radio, Internet) gehabt. Des Weiteren publizierte ich seit 2004 regelmäßig Artikel in dem mittlerweile eingestellten Berliner „Südostasien-Magazin Farang“ und habe mehrere Beiträge in der gleichnamigen thailändischen Zeitschrift „Der Farang“ veröffentlicht. Ehrenamtlich engagiere ich mich schon seit 2006 für den thailändischen Tempel Wat Buddhavihara Berlin, sowie für den Mekong-Länder-Tag in Berlin.
Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder.
Details
Ausländerrecht und internationales Privatrecht
Anwältin
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Sprechzeiten | Montag-Freitag 9:00-19:00 |
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Telefon | +49 30 88 7 11 80 |
Skype | kanzleibuemlein |
Anwalt.de | https://www.anwalt.de/nadejda-g-buemlein |