+49 (0)30 88 71 18 - 0 kontakt@buemlein.com
  • Facebook
  • Facebook
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein
  • Home
  • Über uns
    • Kanzleiprofil und Anwälte
    • Publikationen
    • Kooperationen
  • Rechtsgebiete
    • Ausländerrecht
      • Schengenvisum
        • Allgemeine Informationen zum Schengenvisum
        • Probleme bei der Erteilung von Schengenvisa
        • Unsere Dienstleistungen im Verfahren zur Erteilung eines Schengenvisums
        • Daueraufenthalt nach Einreise mit Besuchsvisum
      • Familienzusammenführung
        • Ehegattennachzug: Einreise und Aufenthaltsrecht wegen Ehe
        • Kindesnachzug: Einreise und Recht auf Aufenthalt in Deutschland für minderjährige ausländische Kinder
        • Nachzug sonstiger Angehörigen: Eltern, Pflegekinder, sonstiger Verwandte
      • Arbeiten in Deutschland
        • Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Unternehmer und Investoren
        • Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler und Künstler
        • Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche
        • Blue Card
      • Ausbildung in Deutschland
      • Aufenthalt aus humanitären Gründen
      • Freizügigkeit EU
      • Unbefristeter Aufenthalt
      • Daueraufenthalt EU
      • Aufenthaltsbeendigung
      • Einbürgerung
      • Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer
      • Personenstandssachen
    • Familienrecht
      • Internationales Familienrecht
      • Eheverträge / Trennungsvereinbarungen
      • Scheidung
      • Gewaltschutzsachen
      • Abstammungssachen
      • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
      • Eingetragene Lebenspartnerschaften
    • Arbeitsrecht
  • Dienstleistungen
    • Beratung
    • Online Beratung
    • Behördenbegleitung
    • Außergerichtliche Vertretung
    • Gerichtliche Vertretung
    • Formulare
  • Aktuelles
  • Karriere
  • Kontakt
Seite wählen
Scheidungsverfahren kann nicht in zwei Ländern gleichzeitig anhängig sein

Scheidungsverfahren kann nicht in zwei Ländern gleichzeitig anhängig sein

von Buemlein | Feb. 1, 2017 | Internationales Familienrecht

Es stellt ein Verfahrenshindernis dar, wenn in zwei Ländern gleichzeitig Ehescheidungsverfahren laufen. Hier gilt der Prioritätsgrundsatz: Das Gericht, bei welchem zuerst das Scheidungsverfahren anhängig war, hat Vorrang. Die Ehefrau eines libanesischen Ehepaares...
Scheidungsverfahren kann nicht in zwei Ländern gleichzeitig anhängig sein

Erklärung über den Familiennamen eines im Ausland geborenen Kindes deutscher Eltern

von Buemlein | Sep. 7, 2016 | Internationales Familienrecht

Wird ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren, so unterliegt das Namensrecht für das Kind gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB dem deutschen Recht als Namensstatut. Wurde im Geburtsland des Kindes beim dortigen Standesamt eine Erklärung zur Namensführung des Kindes...
Nächste Einträge »

Neueste Beiträge

  • Löschung von Einreisebedenken im Ausländerzentralregister (AZR) und Schengener Informationssystem (SIS)
  • Kanzlei BÜMLEIN – laut Kollegenbefragung eine der besten Kanzleien Deutschlands für Privatmandate im Familienrecht
  • Das Zeugnisverweigerungsrecht minderjähriger Kinder im Strafverfahren gegen die eigenen Eltern
  • EuGH urteilt: Rufbereitschaft kann bezahlte Arbeitszeit sein
  • Einreisebeschränkungen für Besucher/Nachziehende aus Thailand aufgehoben

Archive

  • September 2025
  • Juni 2021
  • März 2021
  • März 2020
  • Januar 2020
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • Dezember 2017
  • November 2017
  • September 2017
  • August 2017
  • Juli 2017
  • Juni 2017
  • Mai 2017
  • März 2017
  • Februar 2017
  • Dezember 2016
  • Oktober 2016
  • September 2016
  • Juni 2016

Kategorien

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Ausländerrecht
  • Familienrecht
  • Internationales Familienrecht
  • Karriere
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Thailand
  • Zivilrecht
  • Rechtsgebiete
  • Facebook

Designed by Elegant Themes | Powered by WordPress