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Wird ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren, so unterliegt das Namensrecht für das Kind gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB dem deutschen Recht als Namensstatut.

Wurde im Geburtsland des Kindes beim dortigen Standesamt eine Erklärung zur Namensführung des Kindes abgegeben, welche im Ausland im dortigen Personstandsregister eingetragen wurde, so gilt diese Eintragung nicht zwangsläufig auch bei einer Nachregistrierung der Geburt in Deutschland.

Wurde also im Ausland als Nachname des Kindes der Familienname des Vaters auf Wunsch der Eltern eingetragen und gibt die alleinsorgeberechtigte Mutter bei der Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland als Familienname des Kindes abweichend von der ursprünglichen Erklärung ihren Familiennamen an, so ist der Familienname der Kindesmutter als Familienname des Kindes vom deutschen Standesamt einzutragen.

Dies heißt, dass der Zugang der Namenserklärung gemäß § 1617a Abs. 2 BGB bei einem ausländischen Standesamt nicht ausreichend ist. Da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, wird die Namenserklärung erst mit Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt wirksam.

Verfahrensgang: Amtsgericht Schöneberg; Kammergericht Berlin; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Juli 2016 – XII ZB 489/15

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Corona – flatten the curve

Liebe Mandanten, uns Alle betrifft das Corona-Virus und die Einschränkungen, die damit einhergehen. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet im Sinne von #flattenthecurve Wir wissen aktuell noch nicht, wie die einzelnen...

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