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Liebe Mandanten,

uns Alle betrifft das Corona-Virus und die Einschränkungen, die damit einhergehen. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet im Sinne von #flattenthecurve

Wir wissen aktuell noch nicht, wie die einzelnen Gerichte und Behörden auf diese neuartige Situation reagieren, sprich, ob und welche Termine stattfinden und welche nicht, wie lang behördliche Reaktionszeiten sind etc.  In jedem einzelnen Fall werden wir dies allerdings für Sie versuchen zu ermitteln und rechtzeitig mit Ihnen besprechen, wie Ihre Angelegenheit optimal weiter betreut werden kann.

Sofern von Behördenseite Termine stattfinden, werden wir diese für Sie wie gewohnt wahrnehmen.

Allerdings wollen wir so weit es geht auf persönliche Kontakte verzichten. D. h., dass Besprechungen mit Ihnen vorrangig via Telefon oder per Skype, Line etc. abgehalten werden sollen. Sie können wie gewohnt über unser Sekretariat +49-30-8871180 Termine vereinbaren.

Relevante Unterlagen können von Ihnen idealerweise vorab per E-Mail an unsere allgemeine E-Mail-Adresse kontakt@buemlein.com oder die Ihnen bereits bekannten persönlichen E-Mail-Adressen der Sachbearbeiter übersandt werden. Bei Bedarf können Sie auch Originalunterlagen rechtzeitig vorab bei uns in der Kanzlei abgeben. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir auch hier Vorkehrungen getroffen haben, um einer Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Wir werden Sie gegebenenfalls bitten, schnellstmöglich unsere Kanzleiräume wieder zu verlassen.

Hinsichtlich Zahlungen bitten wir um Überweisungen entsprechend unseren Anweisungen. Auch die Entgegennahme von Bargeld sollte möglichst eingeschränkt werden, soweit sich dies vermeiden lässt.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei BÜMLEIN!

 

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles