Alles neu seit 1.1.2017! Haben Sie bisher eine Pflegestufe erhalten, wird Ihre alte Einstufung seit Januar 2017 von den Pflegekassen und analog den Sozialhilfeträgern in die neuen Pflegegrade „umgewandelt“.
Pflegestufe 0 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 –> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 –> Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 –> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + Härtefall –> Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 5
Durch das zweite Pflegerechtsstärkungsgesetz wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit vollkommen neu definiert. Hauptkriterium ist nun die Selbständigkeit des Bedürftigen, so dass auch geistige und psychische Erkrankungen erfasst werden. Insgesamt begutachtet der Medizinische Dienst nun folgende Module:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Bei der Begutachtung können, unterschiedlich gewichtet, insgesamt bis zu 100 Punkte erreicht werden. Ab 12,5 Punkten gilt man als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung und erhält Pflegeleistungen.
Wichtig ist, dass, wer bisher keine Pflegestufe hatte bzw. bei wem die Pflegeleistungen abgelehnt wurden, unbedingt einen Antrag auf Neufeststellung stellen muss (bei der Pflegekasse oder dem Sozialamt). Dies gilt auch für Personen, welche sich noch laufend in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren nach altem Recht befinden.
Neu ist auch, dass Rentenbeiträge für Pflegepersonen durch die Pflegekasse aufgebracht werden, sofern der Pflegebedürftige Pflegegrad 2-5 aufweist und mindestens an zwei Tagen mit mindestens 10 Wochenstunden häuslich gepflegt wird. Zudem werden diese Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung versichert.
Ausländerrecht
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Familienrecht
Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Pflegegrad und Leistungsansprüche selbst ermitteln
Mit der Einführung der Pflegegrade 1 – 5 im Jahr 2017 wurden nicht nur die bis dahin gültigen Pflegestufen abgelöst, sondern auch ein völlig neues System zur Bewertung bzw. Einordnung der Hilfebedürftigkeit von zu pflegenden Personen entwickelt. Für Laien ist dies oft...
Kosten notwendiger Übersetzungen sind bei Wohnsitz im europäischen Ausland von Prozesskostenhilfe umfasst
Ein Arbeitnehmer hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz außerhalb von Deutschland, genauer gesagt in der Tschechischen Republik. Da sein deutscher Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlte, erhob er anwaltlich vertreten Klage vor dem Arbeitsgericht...
Die Trennung zum Abhaken – Checklisten Teil 1 – 3 in deutscher Sprache und Thai
Als besonderen Service stellen wir Ihnen heute unsere Checklisten zum Thema Trennung zur Verfügung. Hier erfahren Sie, auf was Sie nach einer Trennung rechtlich Acht geben müssen, was dringend zu klären ist und wie Sie sich verhalten sollten. Zum Download klicken Sie...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Wat Dhammaniwasa Eschweiler (Nordrhein-Westfalen)
Es ist uns eine sehr große Ehre, auf Einladung des Wat Dhammaniwasa in Eschweiler dort vor Ort am 26. November 2017 zwischen 12 und 15 Uhr unsere ehrenamtliche Rechtsberatung für Thais und Familie, sowie Sachverhalte mit Thailandbezug durchführen zu dürfen. Die...
Erhöhung der Visagebühren der Deutschen Botschaft Bangkok ab 1. September 2017
Die Deutsche Botschaft Bangkok informiert über eine Gebührenerhöhung bei der Beantragung für ein Visum für Deutschland ab September 2017: Ab dem 01.09.17 erhöhen sich die Gebühren für nationale Visa von 60 Euro auf 75 Euro. Die Gebühren für Verpflichtungserklärungen...
Höhere Sozialleistungen ab 1.1.2018 von JobCenter und Sozialamt
Die Regelsätze werden gemäß dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu...
Massive Einschnitte bei Kindesunterhalt und Kindergeld ab 1.1.2018
Vielerorts liest man zurzeit, dass das Kindergeld ab dem 1.1.2018 und gleichfalls der Mindestunterhalt für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle erhöht werden. Tatsächlich ist das auf den ersten Blick auch so: Im kommenden Jahr wird das Kindergeld nach §§ 31 f. und 62...
Unrechtmäßige Einstellung der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II wegen nicht erfolgtem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft
Der von uns vertretenen Bedarfsgemeinschaft wurden sämtliche Leistungen nach dem SGB II vom JobCenter gestrichen, da dieses davon ausging, dass einem Kind der Bedarfsgemeinschaft die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden wird, somit das Aufenthaltsrecht für die...
Vortrag vor der Generalversammlung des Thara e.V. in Berlin
Auf großes Interesse stieß unser Vortrag „Meine Rechte nach der Heirat mit einem Deutschen“ bei der jährlichen Generalversammlung des Vereins Thara e.V. (Thailänderinnen artikulieren Ihre Rechte im Ausland), welcher auch von zahlreichen weiteren Zuhörern besucht...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Thai-Tempel Berlin – 23. September 2017 ab 13.30 Uhr
Rechtsanwältin Nicole Rinau berät wieder kostenlos zu allen rechtlichen Fragen rund um Familiensachen und Sozialangelegenheiten im Thailändischen Tempel Wat Buddhavihara Berlin. Herzlich eingeladen sind wie immer alle Thais und Familienangehörige, sowie...


