Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei Bümlein
Für Arbeitnehmer
Kündigungsschutzklagen: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, lassen Sie diese auf jeden Fall anwaltlich überprüfen. In den meisten Fällen kann ein vorteilhaftes Ergebnis erzielt werden.
Abmahnungen: Wenn Sie abgemahnt wurden und Sie Fragen haben, ob die Abmahnung berechtigt ist und was man tun kann, helfen wir Ihnen gern weiter.
Gehaltszahlungen: Ihr Arbeitgeber hat nicht bezahlt oder Sie sind sich nicht einig, ob Ihnen besondere Ansprüche zustehen? Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Zeugnis: Sie sind mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden oder haben gar keines erhalten? Wir unterstützen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber bei der Formulierung eines angemessenen Zeugnisses, notfalls auch in der gerichtlichen Geltendmachung.
Diskriminierung: Leider sind die Zeiten, in denen Arbeitnehmer/innen wegen des Geschlechts, einer Behinderung oder sonstiger persönlicher Umstände benachteiligt werden, immer noch nicht vorbei. Zum Glück schützt das AGG (das sog. „Anti-Diskriminierungs-Gesetz“) jetzt gegen einige Benachteiligungen. Haben Sie den Eindruck, bei der Einstellung, bei einer Beförderung oder bei der Entlohnung ohne sachlichen Grund benachteiligt zu werden, suchen wir mit Ihnen nach Möglichkeiten, hierfür einen Ausgleich zu schaffen.
Auch in allen anderen Fällen, z.B. bei der Prüfung von Vertrags- oder Änderungsangeboten, Versetzungen, Fragen zum Mutterschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsabgeltungsansprüchen, Rechten des Betriebsrats usw. stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für Arbeitgeber
Kündigungen: Das Gesetz macht es Arbeitgebern nicht immer leicht, ihre Interessen wahrzunehmen. Gerade bei Kündigungen sind viele Dinge zu beachten – ein kleiner Fehler kann die Kündigung unwirksam machen und wegen der Annahmeverzugslohn-Ansprüche sehr teuer werden.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um solche Fehler zu vermeiden.
Vertragsgestaltung: Aufgrund sich ändernder Rechtsprechung sollten Arbeitsverträge von Zeit zu Zeit überprüft und der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Auch individuelle Regelungen sollten immer von einem Anwalt dahin gehend geprüft werden, ob sie wirksam sind und ob sie zu dem Ziel führen, welches Sie erreichen möchten.
Arbeitsgenehmigungen: Sie möchten einen Mitarbeiter einstellen, der noch eine Arbeitserlaubnis benötigt oder gar Personal aus dem Ausland nach Deutschland holen? Wir beraten Sie kompetent sowohl hinsichtlich der arbeitsvertraglichen Gestaltung UND zu den aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Für Arbeitgeber bieten wir auch in allen anderen Fragen Unterstützung, z.B. zur Überwachung von Personal, Rechten des Betriebsrats und Ihren Pflichten gegenüber dem Betriebsrat etc.
Aktuelles
Anwälte als Gehilfen der Abschiebeverhinderungsindustrie?
Es ist nachvollziehbar, dass nicht allen Teilen der Bevölkerung die Tätigkeit eines Anwalts gefällt. Sei es, weil dieser in einem konkreten Rechtsstreit erfolgreich die Gegenseite vertritt oder aber im Allgemeinen, wenn es um politisch brisante Themen geht....
Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts im Familienrecht
Der Bundesrat hat am 23.9.2016 das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG, sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG gebilligt, das der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Das Gesetz wird am Tag nach der...
Anerkennung als Flüchtling für Afghanen, die von den Taliban rekrutiert werden sollten
Personen, die in Afghanistan Rekrutierungsversuchen der Taliban ausgesetzt waren, drohen bei einer Rückkehr Racheaktionen, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen. Eine Fluchtalternative besteht in diesem Fall in ganz Afghanistan nicht, sie sind...
Keine Abschiebung bei Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung des ungeborenen Kindes
Beantragt eine schwangere ausländische Frau unter Berufung auf die voraussichtliche deutsche Staatsangehörigkeit ihres ungeborenen Kindes aufgrund Abstammung von einem deutschen Mann, mit dem sie nicht verheiratet ist, beim Verwaltungsgericht die vorläufige Aussetzung...
Lohnanspruch trotz Beschäftigungsverbot ab 1. Arbeitstag bei Schwangerschaft
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einer schwangeren Arbeitnehmerin trotz Beschäftigungsverbot vom 1. Arbeitstag an der volle Lohn zusteht. Der Arbeitgeber hatte dies zunächst verweigert, da die betroffene Arbeitnehmerin zu keiner Zeit...
Mehr Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ab 2017
Ab 1. Januar 2017 werden die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von 0-5 Jahren 152 EUR betragen, sowie für Kinder von 6-11 Jahren 203 EUR. Dies entspricht einer Erhöhung von 7 bzw. 9 EUR im Monat. Darüber hinaus soll ab kommenden Jahr auch die...
Erklärung über den Familiennamen eines im Ausland geborenen Kindes deutscher Eltern
Wird ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren, so unterliegt das Namensrecht für das Kind gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB dem deutschen Recht als Namensstatut. Wurde im Geburtsland des Kindes beim dortigen Standesamt eine Erklärung zur Namensführung des Kindes...
Urlaubsreise in die Türkei nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
Bei gemeinsamen Sorgerecht darf der Elternteil, bei welchem das Kind hauptsächlich lebt, über sog. Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Dazu gehört z.B. die Frage nach der Bettzeit, wann mit welchen Freunden gespielt wird, wer das Kind aus der KiTa...
Höhere Leistungen für JobCenter-Kunden ab 1.1.2017
Die für 2017 geplante Erhöhung der Hartz IV-Sätze folgt aus einem Entwurf des Arbeitsministeriums zum Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe. Folgende neuen Regelbedarfe sind angedacht: Regelbedarfsstufe 1 = 409 Euro: Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person,...
Revolution im Sorgerecht für unverheiratete Väter
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in seinem Urteil vom 3.12.2009, dass Väter außerehelich geborener Kinder in Deutschland unangemessen diskriminiert werden. Mit dem auch dem unverheirateten Vater zustehenden natürlichen Elternrecht aus Art. 8...




