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Bei gemeinsamen Sorgerecht darf der Elternteil, bei welchem das Kind hauptsächlich lebt, über sog. Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Dazu gehört z.B. die Frage nach der Bettzeit, wann mit welchen Freunden gespielt wird, wer das Kind aus der KiTa abholt, wieviel ferngesehen wird etc. Eigentlich gehören dazu auch normale Urlaubsreisen. Man muss den anderen mitsorgeberechtigen Elternteil also normalerweise nicht um Erlaubnis zu einer Urlaubsreise bzw. Reise an einen bestimmten Ort bitten. Dies gilt auch für Flugreisen.

Ausnahmen gelten für Reisen, die das Kindeswohl gefährden können bzw. gewisse Risiken bergen. Aktuell beschäftige die Gerichte die Frage, ob eine Reise in das beliebte Urlaubsland Türkei derzeit noch eine Angelegenheit des täglichen Lebens darstellt. Dies wurde in der zweiten Instanz verneint. Aufgrund des Risikos terroristischer Anschläge und der politischen Lage ist es nicht mehr von der Alleinentscheidungsbefugnis des betreuenden Elternteils gedeckt, eine solche Reise mit dem Kind zusammen durchzuführen. Dies ergibt sich aus  § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Stattdessen muss auch der mitsorgeberechtigte Elternteil zustimmen, so das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 21.7.16, Aktenzeichen 5 UF 206/16. Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7611454

Das Oberlandesgericht hat damit Anträge der Kindesmutter zurückgewiesen, die darauf gerichtet waren, dass sie allein über die Türkeireise mit dem Kind entscheiden könne, es also nicht auf die Zustimmung des Vaters ankommt. Das Gericht entschied unabhängig von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Es hat einerseits  wohl erkannt, dass es für ein Kind enttäuschend ist, eine Urlaubsreise nicht antreten zu können. Aber es hat in einer Gesamtabwägung die nachteiligen Folgen für das Kindeswohl, die ein Nichtantritt des Urlaubs mit sich bringt, als weniger gravierend eingestuft, als die möglichen Folgen der Durchführung der Urlaubsreise nach Antalya.

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Corona – flatten the curve

Liebe Mandanten, uns Alle betrifft das Corona-Virus und die Einschränkungen, die damit einhergehen. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet im Sinne von #flattenthecurve Wir wissen aktuell noch nicht, wie die einzelnen...

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