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Ab 1. Januar 2017  werden die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von 0-5 Jahren 152 EUR betragen, sowie für Kinder von 6-11 Jahren 203 EUR.  Dies entspricht einer Erhöhung von 7 bzw. 9 EUR im Monat.

Darüber hinaus soll ab kommenden Jahr auch die Höchstgrenze der Zahlung der Leistung  von derzeit lediglich bis zu 72 Monaten  bzw. bis zum 12. Lebensjahr entfallen. D. h., unterhaltsberechtigte Kinder, welche vom nichtbetreuenden Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhalten, können dann von der Geburt bis zum 18. Geburtstag Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten.  Kinder zwischen 12 und 18 Jahren sollen dann 270 EUR monatlich  bekommen.  Die  geplante Neuregelung  muss allerdings erst noch beschlossen werden.  Wichtig für Kinder, welche  dann bereits das ursprüngliche Höchstalter von 12 Jahren erreicht haben  oder in der Vergangenheit 72 Monate  Unterhaltsvorschussleistungen bezogen haben, ist, dass sie bei der Unterhaltsvorschussstelle zwingend einen neuen Antrag stellen müssen.

Die Leistungen bis Ende 2016 liegen bei 145 EUR im Monat für Kinder von 0-5 Jahren und 194 EUR für Kinder von 6-11 Jahren. Darüber hinaus war es bisher nur möglich, insgesamt Leistungen für maximal 72 Monate zu erhalten.

Allgemein gilt allerdings, dass Unterhaltsvorschussleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. So darf der betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, zum Beispiel nicht neu verheiratet sein. Unterhaltsvorschussleistungen erhalten nur alleinerziehende nicht verheiratete Elternteile.

Update 18. August 2017: Das neue UVG ist in Kraft getreten, Anträge können gestellt werden. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.buemlein.com/2017/08/25/neues_uvg_in-kraft/

Ausländerrecht

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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

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