Beantragt eine schwangere ausländische Frau unter Berufung auf die voraussichtliche deutsche Staatsangehörigkeit ihres ungeborenen Kindes aufgrund Abstammung von einem deutschen Mann, mit dem sie nicht verheiratet ist, beim Verwaltungsgericht die vorläufige Aussetzung ihrer Abschiebung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, so bedarf es zur Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung des ungeborenen Kindes grundsätzlich der Vorlage einer Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB i.V.m. § 1594 ff. BGB.
Eine thailändische Frau hielt sich zunächst lediglich mit einem maximal 90-tägigen Besuchsvisum in der Bundesrepublik auf und versuchte dann, einen weiteren Aufenthalt im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis zur Pflege eines hilfebedürftigen deutschen Mannes zu legalisieren. Dieses Ansinnen wurde von der Ausländerbehörde abgelehnt, auch eine Eingabe bei der Härtefallkommission änderte daran nichts.
Schließlich begehrte die Frau jedoch die vorläufige Aussetzung der konkret drohenden Abschiebung mit dem Hinweis darauf, dass sie schwanger sei und ein Kind von einem deutschen Mann erwarte. Dies alles noch vor Eintritt in den sog. Mutterschutz, in welchem nicht abgeschoben wird. Trotzdem sie keine Vaterschaftsanerkennungsurkunde vorlegte, gab ihr das Verwaltungsgericht zunächst Recht. Das Gericht meinte, da sie ein deutsches Kind erwartete, könne sie nicht abgeschoben werden.
Auf eine Beschwerde der Ausländerbehörde hin wurde diese Entscheidung allerdings wieder kassiert. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass eine (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennung in der Regel geeignet aber auch erforderlich ist, damit eine hinreichend verlässliche tatsächliche Grundlage für die Prüfung eines vorläufigen Duldungsanspruchs auch mit Blick auf eine mögliche aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Art. 6 GG besteht. Die Vaterschaftsanerkennung kann gegenüber einem Jugendamt, einem Notar oder einer deutschen Auslandsvertretung erklärt werden, die Kindesmutter muss dieser in gleicher Form zustimmen.
Es sei auch nicht ersichtlich, dass mit dieser Anforderung die Erlangung effektiven Rechtsschutzes insbesondere im vorliegenden Fall in unzumutbarer Weise erschwert wäre. Sofern es Gründe gäbe, warum eine Vaterschaftsanerkennung nicht beigebracht werden könne, müsste dies detailliert vor Gericht vorgebracht werden. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn der tatsächlich deutsche Vater das Kind nicht freiwillig anerkennt und erst im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens die tatsächliche Vaterschaft geklärt werden kann. Dieses familiengerichtliche Verfahren kann sich wegen der erforderlichen Einholung eines sog. Abstammungsgutachtens über Monate hinziehen und zudem erst nachgeburtlich eingeleitet werden. Die thailändische Frau hatte derartige widrige Umstände aber weder behauptet, noch glaubhaft gemacht. Daher sei die Abschiebung nach Thailand trotz Schwangerschaft zulässig.
Verfahrensgang: Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2016, 2 K 519/16; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. April 2016, 11 S 321/16
Ausländerrecht
mehr lesen
Familienrecht
Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
mehr lesen
Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
mehr lesen
Aktuelles
Anwälte als Gehilfen der Abschiebeverhinderungsindustrie?
Es ist nachvollziehbar, dass nicht allen Teilen der Bevölkerung die Tätigkeit eines Anwalts gefällt. Sei es, weil dieser in einem konkreten Rechtsstreit erfolgreich die Gegenseite vertritt oder aber im Allgemeinen, wenn es um politisch brisante Themen geht....
Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts im Familienrecht
Der Bundesrat hat am 23.9.2016 das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG, sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG gebilligt, das der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Das Gesetz wird am Tag nach der...
Anerkennung als Flüchtling für Afghanen, die von den Taliban rekrutiert werden sollten
Personen, die in Afghanistan Rekrutierungsversuchen der Taliban ausgesetzt waren, drohen bei einer Rückkehr Racheaktionen, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen. Eine Fluchtalternative besteht in diesem Fall in ganz Afghanistan nicht, sie sind...
Lohnanspruch trotz Beschäftigungsverbot ab 1. Arbeitstag bei Schwangerschaft
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einer schwangeren Arbeitnehmerin trotz Beschäftigungsverbot vom 1. Arbeitstag an der volle Lohn zusteht. Der Arbeitgeber hatte dies zunächst verweigert, da die betroffene Arbeitnehmerin zu keiner Zeit...
Mehr Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ab 2017
Ab 1. Januar 2017 werden die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von 0-5 Jahren 152 EUR betragen, sowie für Kinder von 6-11 Jahren 203 EUR. Dies entspricht einer Erhöhung von 7 bzw. 9 EUR im Monat. Darüber hinaus soll ab kommenden Jahr auch die...
Erklärung über den Familiennamen eines im Ausland geborenen Kindes deutscher Eltern
Wird ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren, so unterliegt das Namensrecht für das Kind gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB dem deutschen Recht als Namensstatut. Wurde im Geburtsland des Kindes beim dortigen Standesamt eine Erklärung zur Namensführung des Kindes...
Urlaubsreise in die Türkei nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
Bei gemeinsamen Sorgerecht darf der Elternteil, bei welchem das Kind hauptsächlich lebt, über sog. Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Dazu gehört z.B. die Frage nach der Bettzeit, wann mit welchen Freunden gespielt wird, wer das Kind aus der KiTa...
Höhere Leistungen für JobCenter-Kunden ab 1.1.2017
Die für 2017 geplante Erhöhung der Hartz IV-Sätze folgt aus einem Entwurf des Arbeitsministeriums zum Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe. Folgende neuen Regelbedarfe sind angedacht: Regelbedarfsstufe 1 = 409 Euro: Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person,...
Revolution im Sorgerecht für unverheiratete Väter
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in seinem Urteil vom 3.12.2009, dass Väter außerehelich geborener Kinder in Deutschland unangemessen diskriminiert werden. Mit dem auch dem unverheirateten Vater zustehenden natürlichen Elternrecht aus Art. 8...




