Ab 1. Januar 2017 werden die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von 0-5 Jahren 152 EUR betragen, sowie für Kinder von 6-11 Jahren 203 EUR. Dies entspricht einer Erhöhung von 7 bzw. 9 EUR im Monat.
Darüber hinaus soll ab kommenden Jahr auch die Höchstgrenze der Zahlung der Leistung von derzeit lediglich bis zu 72 Monaten bzw. bis zum 12. Lebensjahr entfallen. D. h., unterhaltsberechtigte Kinder, welche vom nichtbetreuenden Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhalten, können dann von der Geburt bis zum 18. Geburtstag Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren sollen dann 270 EUR monatlich bekommen. Die geplante Neuregelung muss allerdings erst noch beschlossen werden. Wichtig für Kinder, welche dann bereits das ursprüngliche Höchstalter von 12 Jahren erreicht haben oder in der Vergangenheit 72 Monate Unterhaltsvorschussleistungen bezogen haben, ist, dass sie bei der Unterhaltsvorschussstelle zwingend einen neuen Antrag stellen müssen.
Die Leistungen bis Ende 2016 liegen bei 145 EUR im Monat für Kinder von 0-5 Jahren und 194 EUR für Kinder von 6-11 Jahren. Darüber hinaus war es bisher nur möglich, insgesamt Leistungen für maximal 72 Monate zu erhalten.
Allgemein gilt allerdings, dass Unterhaltsvorschussleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. So darf der betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, zum Beispiel nicht neu verheiratet sein. Unterhaltsvorschussleistungen erhalten nur alleinerziehende nicht verheiratete Elternteile.
Update 18. August 2017: Das neue UVG ist in Kraft getreten, Anträge können gestellt werden. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.buemlein.com/2017/08/25/neues_uvg_in-kraft/
Ausländerrecht
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Familienrecht
Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Achtung: Neues Unterhaltsvorschussgesetz rückwirkend in Kraft – Deadline 30. September 2017
Nach langen Verunsicherungen und Verzögerungen seitens des Gesetzgebers nun endlich ein Erfolg: Das neue UVG ist unterzeichnet und rückwirkend zum 1. Juli 2017 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 18. August 2017 in Kraft gesetzt worden. Wer nach der neuen...
Neues 10 Jahresvisum für Thailand-Auswanderer
Für Auswanderer ab 50 Jahren hat das Königreich Thailand ab 11.8.2017 ein 10 Jahresvisum eingeführt, wie es bereits im November 2016 vom Regierungskabinett beschlossen worden ist. Das Visum wird auf Antrag und nach Zahlung von 10.000 Baht Gebühren für 5 Jahre...
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Kostenlose Rechtsberatung im Wat Buddhavihara Berlin 19. August 2017 ab 13 Uhr
Auch im August steht Ihnen eine Anwältin der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein wieder ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite. Themenschwerpunkte sind Familienrecht und Sozialrecht. และในเดือนสิงหาคมนี้ ทางสำนักงานทนายความบืมไลน์ ก็จะไปให้คำปรึกษาฟรีกันอีกครั้ง...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Thai-Tempel – 22. Juli 2017 ab 13.30 Uhr
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Die ehelichen Verhältnisse sind doch wandelbar, zumindest wenn es um steuerrechtliche Aspekte geht. So hat das Finanzgericht Münster am 22.2.2017 entschieden, dass auch langjährig getrenntlebende Eheleute, die in einer sogenannten „living apart together“ Beziehung...
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Gute Nachrichten für Mandanten, welche Anwalts- und Gerichtskosten nicht aus eigener Kraft aufbringen können und keine Rechtschutzversicherung haben. Die Freibeträge und das Schonvermögen wurden für 2017 erhöht, so dass die Chancen, einen Anspruch auf Prozess- bzw....
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Nachdem es zwischen der 18-jährigen Antragstellerin und ihrer Mutter, welche bis dahin in einer gemeinsamen Wohnung lebten, zu heftigen teilweise gewalttätigen Streitigkeiten kam, wollte die Tochter in eine eigene Wohnung umziehen. Dies auch auf Empfehlung der...

