Nachdem auf europäischer Ebene bisher bereits geregelt wurde, nach welchem Scheidungsrecht man sich scheiden lassen muss/kann und nach welchem Erbrecht man vererbt, gilt nun seit dem 29.01.2019 auch die sogenannte Europäische Güterrechts-Verordnung.
Kurz zusammengefasst bedeutet dies folgendes:
Rom-III-Verordnung (in Kraft seit 30.12.2010): Gesetzlich gilt das Scheidungsrecht des Staates, in dem man den letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bezogen auf Thailand heißt dies, dass ein deutscher Ehemann sich von seiner deutschen oder thailändischen Ehefrau nach thailändischem Recht in Deutschland scheiden lassen muss/kann, wenn der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt Thailand war und mindestens einer von beiden noch in Thailand lebt bzw. einer von beiden nicht vor länger als einem Jahr z.B. nach Deutschland umgezogen ist. Die Eheleute können aber aufgrund einer Rechtswahlvereinbarung von diesem gesetzlich vorgeschriebenen Scheidungsrecht abweichen.
Europäische Erbrechtsverordnung (in Kraft seit 17. August 2015): Prinzipiell vererbt man seit 2015 nach dem Erbrecht des Staates, in dem man den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. D. h., wenn ein Deutscher den gewöhnlichen Aufenthalt vor dem Tod in Thailand hat, vererbt er nach thailändischem Erbrecht. Dieses weist deutliche Unterschiede zum deutschen Erbrecht auf. Auch diese gesetzlich eintretende Rechtsfolge kann man durch eine Rechtswahl beeinflussen und zum Beispiel testamentarisch festlegen, dass man trotz gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand nach deutschem Erbrecht vererben möchte. Gleiches gilt für in Deutschland lebende Thailänder, welche nicht nach deutschem Recht vererben wollen, sondern nach thailändischem Recht.
Europäische Güterrechtsverordnung (in Kraft seit 29. Januar 2019): Mit der oben erwähnten Rom-III-Verordnung ist bisher lediglich geregelt, nach welchem nationalen Recht man sich scheiden lässt. Dies betrifft jedoch nicht die Scheidungsfolgen wie beispielsweise die güterrechtlichen Folgen einer Ehescheidung. Nach deutschem Recht lebt man — ohne Ehevertrag – ab der Eheschließung grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, während nach thailändischem Recht sogenanntes Gemeinschaftseigentum gebildet wird. Für Ehen, die nun ab 29.01.2019 geschlossen werden, gilt folgendes:
– Die neue Verordnung regelt zunächst die gerichtlichen Zuständigkeiten für die Klärung güterrechtlicher Fragen. Also wo wird die Vermögensaufteilung überhaupt geklärt?
– Die Verordnung umfasst sämtliche vermögensrechtliche Regelungen, die zwischen den Ehegatten und ihren Beziehungen zur Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten.
– Welches Recht nunmehr bezüglich der vermögensrechtlichen Regelungen anzuwenden ist, richtet sich nach Art. 26 der Verordnung:
– primär ist nun an das Recht des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts nach der Eheschließung anzuknüpfen
– sekundär ist auf die gemeinsame Staatsangehörigkeit abzustellen
– liegt beides nicht vor, ist das Recht der engsten Verbundenheit maßgebend
– Art. 22 der neuen Verordnung sieht auch hier die Möglichkeit einer Rechtswahl vor.
Wie Sie bemerken, ist diese Materie sehr komplex. Aktuell ist also zum Beispiel bei der Erstellung von Eheverträgen für noch zu schließende Ehen zwingend zu berücksichtigen, dass man sich mit der neuen Europäischen Güterrechts-Verordnung beschäftigt. Gern können wir Sie diesbezüglich ausführlich beraten.
THAI:
ข้อบัญญัติใหม่ของสหภาพยุโรปเกี่ยวกับกฎหมายครอบครัว – รวมถึงสิ่งที่คุณควรระวัง และต้องรู้ในตอนนี้
หลังจากที่ทางยุโรป ได้มีการกำหนดกฎหมายการหย่า และกฎหมายมรดกไว้แล้ว ว่าใครมีสิทธิ์ที่จะหย่าที่ไหนและเลือกกฎหมายใดได้บ้างแล้วนั้น นอกจากนี้แล้วยังมีข้อบัญญัติเกี่ยวกับกฎหมายทรัพย์สินของคู่สมรสด้วย โดยเริ่มมีผลบังคับใช้ตั้งแต่วันที่ 29.01.2019 เป็นต้นมา
กล่าวโดยย่อจะมีความหมายดังนี้
– ข้อบัญญัติเกี่ยวกับกฎหมายการหย่า Rom-III (ซึ่งเริ่มมีผลบังคับใช้ตั้งแต่วันที่ 30 ธันวาคม ค.ศ. 2010 เป็นต้นมา) ตามปรกติแล้ว การหย่านั้นจะขึ้นอยู่กับกฎหมายของประเทศที่บุคคลนั้นๆพำนักอยู่ ถ้าเป็นกรณีที่อยู่ประเทศไทยก็จะพิจารณาได้ตามนี้ หากชาวเยอรมันได้แยกทางกับชาวเยอรมันด้วยกันหรือแยกทางกับชาวไทยนั้น เขาจะมีสิทธิ์หรือต้องเลือกกฎหมายอย่าของประเทศไทย ถ้าทั้งคู่ได้อาศัยอยู่ด้วยกันที่ประเทศไทยเป็นที่อยู่สุดท้ายก่อนการหย่า หรือไม่อย่างนั้น จะต้องมีฝ่ายใดฝ่ายหนึ่งที่ยังดำรงชีวิตอยู่ที่เมืองไทย แต่ถ้าการย้ายออก คือสมมุติว่าย้ายกลับมาอยู่ที่เยอรมนีแต่ยังไม่เกินหนึ่งปี อย่างนี้ก็ได้เหมือนกัน ทั้งนี้และทั้งนั้นคู่สามีภรรยา ก็สามารถที่จะเลือกไม่ใช้ข้อกำหนดดังกล่าวตามกฎหมายได้ โดยถ้าทั้งสองฝ่ายสมัครใจหย่า ทั้งคู่จะสามารถเลือกกฎหมายได้เองตามที่ต้องการ Rechtswahlvereinbarung (ข้อตกลงในการเลือกกฎหมาย)
– ข้อบัญญัติเกี่ยวกับกฎหมายมรดกของสหภาพยุโรป(ซึ่งเริ่มมีผลบังคับใช้ตั้งแต่วันที่ 17 สิงหาคม ค.ศ. 2015 เป็นต้นมา) ตามปรกติแล้ว ตั้งแต่ปี 2015 คนทุกคนจะต้องใช้กฎหมายมรดกของประเทศที่คนคนนั้นได้ดำรงชีพ ก่อนที่บุคคลนั้นจะเสียชีวิตลง นั่นก็หมายความว่า ถ้ามีชาวเยอรมันดำรงชีพอยู่ในประเทศไทยก่อนที่เขาจะเสียชีวิต การสืบทอดมรดกจะเป็นไปตามกฎหมายไทยโดยอัตโนมัติ ซึ่งกฎหมายมรดกของไทยจะมีความแตกต่างกับกฎหมายมรดกของประเทศเยอรมนีเป็นอย่างมาก แต่อย่างไรก็ตาม กฎหมายมรดกของเยอรมันก็จะตกไปทันที และกฎหมายข้อนี้ก็เช่นกัน ท่านก็สามารถที่จะเลือก Rechtswahl (เลือกกฎหมาย) ได้เช่นเดียวกัน ตัวอย่างเช่น การทำพินัยกรรมนั่นเอง และถึงแม้ว่าตามปรกติแล้วการสืบทอดมรดกจะต้องเป็นไปตามกฎหมายไทย แต่ถ้าผู้ตายได้ทำพินัยกรรมและเลือกกฎหมายไว้ล่วงหน้า การสืบทอดมรดกก็จะเป็นไปตามกฎหมายมรดกของเยอรมัน ตามความประสงค์ของผู้ตายนั่นเอง และในทางกลับกัน ถ้าคนไทยอาศัยอยู่ที่ประเทศเยอรมนีก็สามารถเลือกฎหมายมรดกของไทยได้เช่นเดียวกัน และนั่นก็หมายถึงว่ากฎหมายมรดกของเยอรมันจะตกไปทันที
– กฎบัญญัติของสหภาพยุโรปเกี่ยวกับกฎหมายทรัพย์สิน (ซึ่งเริ่มมีผลบังคับใช้ตั้งแต่วันที่ 29 มกราคม ค.ศ. 2019 เป็นต้นมา) ตามที่กล่าวมาในข้างต้นเกี่ยวกับ กฎหมายการหย่าแบบ Rom-III ตามจริงแล้วก็มีการกำหนดทุกอย่างไว้หมดแล้ว ว่าการหย่านั้นจะใช้กฎหมายของชาติใดๆ แต่นั่นก็ยังไม่ได้ครอบคลุมถึง ผลที่ตามมาจากการหย่า เช่นสิทธิเกี่ยวกับทรัพย์สินหลังการหย่า ภายใต้กฎหมายของเยอรมันนั้น ถ้าคู่สมรสไม่มีสัญญาแต่งงาน หรือสัญญาก่อนสมรส (Ehevertrag) แล้วละก็ นั่นจะหมายถึงว่าหลังแต่งงานทั้งคู่จะมีการเริ่มนับทรัพย์สินทั้งหมดของทั้งสองใฝ่ตั้งแต่วันที่เริ่มแต่งงานกัน แต่ในขณะเดียวกันตามกฎหมายไทยก็จะมีการรวมทรัพย์สินหลังการแต่งงานทั้งหมดเข้าด้วยกัน และสำหรับท่านที่แต่งงานหลังจากวันที่ 29.01.2019 จะมีผลเกี่ยวกับทรัพย์สินหลังการแต่งงานดังนี้ (ถ้าทั้งสองมีความประสงค์จะหย่า):
– โดยขั้นแรก ตามบัญญัติกฎหมายใหม่นั้น จะต้องดูว่าศาลไหนเป็นศาลที่รับผิดชอบในส่วนของการแบ่งทรัพย์สิน เพาระอาจจะเกิดจะเกิดคำถามได้ ว่าทรัพย์สินที่มีนั้นอยู่ที่ไหน และจะจัดสรรทรัพย์สินนั้นอย่างไร
– และนอกเหนือจากนั้นแล้ว ข้อบัญญัติใหม่นี้ จะนี้ครอบคลุมไปถึงกฎหมายทรัพย์สินต่างๆ ระหว่างคู่สมรสและความสัมพันธ์ของพวกเขา รวมถึงความสัมพันธ์เกี่ยวกับบุคคลที่สามอีกด้วย(บุคคลที่สาม อาจจะเป็นลูกที่ไม่ได้เกิดจากการสมรสครั้งนี้ แต่เด็กก็มีสิทธ์ได้รับเงินค่าเลี้ยงดูเช่นกัน)ด้วยเหตุจากการอย่าร้างนั่นเอง
– การจะใช้กฎหมายของประเทศใดนั้น เกี่ยวกับการแบ่งทรัพย์สินในตอนนี้นั้น จะสามารถเข้าไปดูที่ Art. 26 der Verordnung หรือตามที่ระบุมานี้ได้เลย คือ
– เบื้องต้นจะดูตามที่พำนักของทั้งสองฝ่ายหลังการแต่งงาน
– ข้อต่อมาจะดูว่าทั้งสองฝ่ายเป็นบุคคลชาติเดียวกันหรือไม่
– ถ้าไม่ตรงตามข้อแรก และข้อสอง จะยึดตามที่ใกล้เคียงที่สุด
– และใน Art. 22 von der Verordnung ตามบัญญัติกฎหมายใหม่นั้น ถ้าทั้งสองฝ่ายสมัครใจในการหย่า ทั้งคู่ก็สามารถเลือกกฎหมายหย่า Rechtswahl ว่าจะใช้กฎหมายของประเทศใดได้ เช่นเดียวกัน
คุณคงพอจะรูสึกได้ว่า เรื่องนี้ค่อนข้างซับซ้อนมาก โดยตัวอย่างในปัจจุบันนี้สัญญาก่อนสมรสจะมีบทบาทมาก ทุกท่านต้องควรรู้ในจุดๆนี้ด้วย ว่าทางสหภาพยุโรปก็กำลังมีการใสใจในกฎหมายทรัพย์สินด้วย ทางสำนักงานยินดีให้คำปรึกษา ถ้าคุณต้องการรายละเอียดเพิ่มเติม
Ausländerrecht
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Familienrecht
Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Kosten notwendiger Übersetzungen sind bei Wohnsitz im europäischen Ausland von Prozesskostenhilfe umfasst
Ein Arbeitnehmer hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz außerhalb von Deutschland, genauer gesagt in der Tschechischen Republik. Da sein deutscher Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlte, erhob er anwaltlich vertreten Klage vor dem Arbeitsgericht...
Die Trennung zum Abhaken – Checklisten Teil 1 – 3 in deutscher Sprache und Thai
Als besonderen Service stellen wir Ihnen heute unsere Checklisten zum Thema Trennung zur Verfügung. Hier erfahren Sie, auf was Sie nach einer Trennung rechtlich Acht geben müssen, was dringend zu klären ist und wie Sie sich verhalten sollten. Zum Download klicken Sie...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Wat Dhammaniwasa Eschweiler (Nordrhein-Westfalen)
Es ist uns eine sehr große Ehre, auf Einladung des Wat Dhammaniwasa in Eschweiler dort vor Ort am 26. November 2017 zwischen 12 und 15 Uhr unsere ehrenamtliche Rechtsberatung für Thais und Familie, sowie Sachverhalte mit Thailandbezug durchführen zu dürfen. Die...
Erhöhung der Visagebühren der Deutschen Botschaft Bangkok ab 1. September 2017
Die Deutsche Botschaft Bangkok informiert über eine Gebührenerhöhung bei der Beantragung für ein Visum für Deutschland ab September 2017: Ab dem 01.09.17 erhöhen sich die Gebühren für nationale Visa von 60 Euro auf 75 Euro. Die Gebühren für Verpflichtungserklärungen...
Höhere Sozialleistungen ab 1.1.2018 von JobCenter und Sozialamt
Die Regelsätze werden gemäß dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu...
Massive Einschnitte bei Kindesunterhalt und Kindergeld ab 1.1.2018
Vielerorts liest man zurzeit, dass das Kindergeld ab dem 1.1.2018 und gleichfalls der Mindestunterhalt für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle erhöht werden. Tatsächlich ist das auf den ersten Blick auch so: Im kommenden Jahr wird das Kindergeld nach §§ 31 f. und 62...
Unrechtmäßige Einstellung der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II wegen nicht erfolgtem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft
Der von uns vertretenen Bedarfsgemeinschaft wurden sämtliche Leistungen nach dem SGB II vom JobCenter gestrichen, da dieses davon ausging, dass einem Kind der Bedarfsgemeinschaft die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden wird, somit das Aufenthaltsrecht für die...
Vortrag vor der Generalversammlung des Thara e.V. in Berlin
Auf großes Interesse stieß unser Vortrag „Meine Rechte nach der Heirat mit einem Deutschen“ bei der jährlichen Generalversammlung des Vereins Thara e.V. (Thailänderinnen artikulieren Ihre Rechte im Ausland), welcher auch von zahlreichen weiteren Zuhörern besucht...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Thai-Tempel Berlin – 23. September 2017 ab 13.30 Uhr
Rechtsanwältin Nicole Rinau berät wieder kostenlos zu allen rechtlichen Fragen rund um Familiensachen und Sozialangelegenheiten im Thailändischen Tempel Wat Buddhavihara Berlin. Herzlich eingeladen sind wie immer alle Thais und Familienangehörige, sowie...
Achtung: Neues Unterhaltsvorschussgesetz rückwirkend in Kraft – Deadline 30. September 2017
Nach langen Verunsicherungen und Verzögerungen seitens des Gesetzgebers nun endlich ein Erfolg: Das neue UVG ist unterzeichnet und rückwirkend zum 1. Juli 2017 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 18. August 2017 in Kraft gesetzt worden. Wer nach der neuen...


