Generell ist es möglich, die eigene Altersrente (problematisch Erwerbsminderungsrente) und auch Leistungen auf Witwenrente oder Waisenrente ins Ausland zahlen zu lassen, zum Beispiel nach Thailand. Seit einigen Jahren wird dies nun auch abzugsfrei über den sogenannten Postrentendienst nach § 119 SGB VI praktiziert, das heißt, die Rentenleistungen an sich werden nicht gekürzt.
So kann also die deutsche Rentenversicherung die deutschen Sozialleistungen auf ein ausländisches Konto zum Beispiel bei der Bangkok Bank Thailand überweisen. Hierbei können je Überweisung jedoch auch nicht unerhebliche Gebühren entstehen.
Ein in Thailand lebender deutscher Altersrentner beantragte daher bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Übernahme der ihm entstehenden Überweisungsgebühren von immerhin 15 Euro je Überweisung, zudem Wechselkursgebühren, sowie Kosten für E-Mails und Briefe an Behörden und Gerichte in Deutschland. Die Rentenversicherung lehnte die Zahlung dieser Gebühren an den Kläger ab. Sie begründete dies damit, dass sie keinen Einfluss auf die Verrechnung der Rente mit Gebühren durch ausländische Kreditinstitute habe.
Das Sozialgericht hatte die Rentenversicherung sodann zur Erstattung der Überweisungskosten sowie der Unkosten des Klägers, die durch die Inanspruchnahme von ausländischen Banken für die Überweisung seiner Altersrente nach Thailand entstanden sind mit Ausnahme der vom Kläger bei der Hausbank zu zahlenden Gebühren für die Kontoführung und die Kosten für das Abheben der Rentenleistungen sowie etwaiger Wechselkursverluste verurteilt.
Gegen dieses Urteil legte die beklagte Rentenversicherung Berufung ein, welcher schließlich das Landessozialgericht in Berlin-Brandenburg stattgab.
Der Kläger habe keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm geltend gemachten Kosten, die ihm anlässlich der Überweisung seiner Rente ins Ausland angefallen seien. Das Landessozialgericht stellte klar, dass gemäß § 47 SGB I der Versicherungsträger lediglich verpflichtet ist, dem Rentner die Leistung bis zur ersten Korrespondenzbank kostenfrei zu überweisen, nicht hingegen die geltend gemachten Gebühren einer kontoführenden Bank des Rentners in Thailand.
Bei Zahlungen ins Ausland bleibt somit der Leistungsempfänger auch weiterhin auf den ihm entstandenen Kontogebühren etc. sitzen.
Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 1.3.2017 – L 16 R 583/16
Voristanz:
Sozialgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 6.7.2016 – S 22 R 373/14
สวัสดิการบํานาญเยอรมันสถานภาพหม้ายสําหรับคนไทย
โดยปกติแล้ว รัฐสามารถโอนเงินสวัสดิการบํานาญยามชราภาพของคุณเอง (จะเป็นปัญหา ในกรณีสวัสดิการบํานาญสำหรับคนพิการ) และสวัสดิการบํานาญในสถานภาพเป็นหม้ายหรือกําพร้า ไปยังต่างประเทศได้ อาทิเช่นประเทศไทย หลายปีที่ผ่านมา รัฐโอนสวัสดิการบำนาญดังกล่าวโดยใช้งานบริการจ่ายสวัสดิการบํานาญของกรมไปรษณีย์ตามมาตรา ๑๑๙ ประมวลกฎหมายสังคม บรรพ ๖,
โดยไม่หักค่าใช้จ่าย ใดๆจากสวัสดิการบํานาญ
ดังนั้น องค์กรประกันสวัสดิการเกษียณบํานาญเยอรมันสามารถโอนสวัสดิการเยอรมัน เข้าบัญชีต่างประเทศได้ อาทิเช่นบัญชีของธนาคารในประเทศไทย แต่อาจต้องจ่ายค่าธรรมเนียมสําหรับการโอนเงินเป็นจํานวนไม่น้อย
ผู้รับสวัสดิการบํานาญชาวเยอรมันซึ่งใช้ชีวิตอยู่ในประเทศไทยได้ยื่นคําร้องกับทางองค์กรประกันเงิน เกษียณบํานาญเยอรมันให้รับผิดชอบค่าธรรมเนียมโอนเงินแต่ละครั้ง ก็ ๑๕ ยูโร รวมทั้ง ค่าธรรมเนียมการเปลี่ยนสกุลเงิน และค่าใช้จ่ายในการติดต่อทางอีเมลล์ จดหมายถึงราชการและศาลด้วย
องค์กรประกันเงินเกษียณบํานาญเยอรมันปฏิเสธการจ่ายชําระค่าธรรมเนียมเหล่านี้คืนให้กับผู้ยื่นฟ้อง
โดยให้เหตุผลว่า องค์กรไม่รับผิดชอบการจ่ายค่าธรรมเนียมของสถาบันการเงินต่างประเทศชดเชยคืนให้กับผู้ฟ้องร้องในการโอนเงินสวัสดิการเกษียณบํานาญแต่ละครั้ง
ศาลสังคมได้ตัดสินให้ทางองค์กรประกันเงินเกษียณบํานาญเยอรมันจ่ายค่าธรรมเนียมสำหรับการโอนสวัสดิการเกษียณบํานาญ รวมทั้งค่าใช้จ่ายต่างๆของผู้ฟ้อง อาทิเช่น ค่าธรรมเนียมของธนาคารในต่างประเทศสำหรับการโอนสวัสดิการเกษียณบํานาญยามชราภาพเข้าบัญชีธนาคารในเมืองไทย ชดใช้คืนให้กับผู้ฟ้อง แต่ไม่จ่ายค่าบำรุงรักษาบัญชีธนาคารของผู้ฟ้อง ค่าใช้จ่ายสําหรับการถอนเงินสวัสดิการเกษียณบํานาญ และค่าใช้จ่ายเกิดที่เกิดจากอัตราการแลกเปลี่ยนสกุลเงิน
ทางองค์กรประกันเงินเกษียณบํานาญเยอรมันได้ยื่นอุทธรณ์โต้แย้งคําพิพากษานี้ โดยศาลสังคมแห่งมลรัฐเบอร์ลิน-บรันเดนบวร์ก ได้อนุมัติการอุทธรณ์
ผ้ฟู้องไม่มีสิทธิ์เรียกร้องการชดเชยค่าใช้จ่ายดังกล่าวที่เรียกร้องไป ซึ่งเกิดจากการโอนสวัสดิการเกษียณบํานาญไปต่างประเทศ ศาลสังคมแห่งมลรัฐเบอร์ลิน-บรันเดนบวร์ก ตัดสินชัดเจนว่า ผู้จ่ายสวัสดิการเกษียณบํานาญมีหน้าที่รับผิดชอบค่าโอนฟรีสวัสดิการบํานาญให้กับทางธนาคารสายสัมพันธ์ในประเทศ
เพียงเท่านั้น แต่ไม่รับผิดชอบค่าธรรมเนียมบำรุงรักษาบัญชีของผู้รับสวัสดิการเกษียณในประเทศไทยแต่อย่างใด ตามมาตรา ๔๗ แห่งประมวลกฎหมายสังคม บรรพ ๑
ดังนั้น ในการจ่ายเงินไปต่างประเทศ ผู้รับสวัสดิการเกษียณบํานาญต้องรับผิดชอบค่าธรรมเนียมบำรุงรักษาบัญชีและค่าใช้จ่ายอื่นๆ เหมือนเดิมต่อไป
Ausländerrecht
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Familienrecht
Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts im Familienrecht
Der Bundesrat hat am 23.9.2016 das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG, sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG gebilligt, das der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Das Gesetz wird am Tag nach der...
Anerkennung als Flüchtling für Afghanen, die von den Taliban rekrutiert werden sollten
Personen, die in Afghanistan Rekrutierungsversuchen der Taliban ausgesetzt waren, drohen bei einer Rückkehr Racheaktionen, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen. Eine Fluchtalternative besteht in diesem Fall in ganz Afghanistan nicht, sie sind...
Keine Abschiebung bei Glaubhaftmachung der deutschen Abstammung des ungeborenen Kindes
Beantragt eine schwangere ausländische Frau unter Berufung auf die voraussichtliche deutsche Staatsangehörigkeit ihres ungeborenen Kindes aufgrund Abstammung von einem deutschen Mann, mit dem sie nicht verheiratet ist, beim Verwaltungsgericht die vorläufige Aussetzung...
Lohnanspruch trotz Beschäftigungsverbot ab 1. Arbeitstag bei Schwangerschaft
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einer schwangeren Arbeitnehmerin trotz Beschäftigungsverbot vom 1. Arbeitstag an der volle Lohn zusteht. Der Arbeitgeber hatte dies zunächst verweigert, da die betroffene Arbeitnehmerin zu keiner Zeit...
Mehr Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ab 2017
Ab 1. Januar 2017 werden die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von 0-5 Jahren 152 EUR betragen, sowie für Kinder von 6-11 Jahren 203 EUR. Dies entspricht einer Erhöhung von 7 bzw. 9 EUR im Monat. Darüber hinaus soll ab kommenden Jahr auch die...
Erklärung über den Familiennamen eines im Ausland geborenen Kindes deutscher Eltern
Wird ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren, so unterliegt das Namensrecht für das Kind gemäß Art. 10 Abs. 1 EGBGB dem deutschen Recht als Namensstatut. Wurde im Geburtsland des Kindes beim dortigen Standesamt eine Erklärung zur Namensführung des Kindes...
Urlaubsreise in die Türkei nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht
Bei gemeinsamen Sorgerecht darf der Elternteil, bei welchem das Kind hauptsächlich lebt, über sog. Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Dazu gehört z.B. die Frage nach der Bettzeit, wann mit welchen Freunden gespielt wird, wer das Kind aus der KiTa...
Höhere Leistungen für JobCenter-Kunden ab 1.1.2017
Die für 2017 geplante Erhöhung der Hartz IV-Sätze folgt aus einem Entwurf des Arbeitsministeriums zum Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe. Folgende neuen Regelbedarfe sind angedacht: Regelbedarfsstufe 1 = 409 Euro: Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person,...
Revolution im Sorgerecht für unverheiratete Väter
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in seinem Urteil vom 3.12.2009, dass Väter außerehelich geborener Kinder in Deutschland unangemessen diskriminiert werden. Mit dem auch dem unverheirateten Vater zustehenden natürlichen Elternrecht aus Art. 8...




