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Nach Zeitungsberichten möchte die Koalition noch in der aktuellen Legislaturperiode das Adoptionsrecht reformieren. Es soll weiterentwickelt und das Adoptionsvermittlungsgesetz reformiert werden. Hintergrund sind die weiterhin sinkenden Adoptionszahlen, welche unter anderem auf die teilweise nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen an die Adoptionsfähigkeit der Bewerber zurückgeführt werden.  Insbesondere der Umstand, dass  sich  Paare immer später dazu entscheiden, Kinder zu kriegen und in diesem Zuge gegebenenfalls auch über eine Adoption nachdenken, führte in der Vergangenheit dazu, dass  etliche Adoptionsbewerber nach heutigen Maßstäben schlichtweg „zu alt“ für eine Adoption waren.  Dies, obwohl  andere Paare im selben Alter ohne weiteres und auch von der Gesellschaft  problemlos akzeptiert noch leiblichen Nachwuchs bekommen und es eigentlich auch keine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze gibt.

Vorgeschrieben ist lediglich das Mindestalter, das der Annehmende haben muss. Ein Alleinstehender muss mindestens 25 Jahre alt sein, bei Ehepaaren der andere Ehepartner zudem mindestens 21 Jahre alt. Zudem sollte  der Altersunterschied  zwischen dem anzunehmenden Kind und den Adoptionsbewerbern  mindestens 15 Jahre, höchstens jedoch 40 Jahre betragen, da man eine möglichst natürliche Eltern-Kind-Konstellation herbeiführen wollte. Dies ist aber eigentlich bloß eine Richtlinie. Unter diesen Umständen wurde aber bisher keine Empfehlung beispielsweise für die Adoption eines Neugeborenen durch ein Ehepaar ausgesprochen, bei welchem ein Ehepartner über 40 Jahre alt war. Während Anfang der Neunzigerjahre jährlich noch  etwa 8.000 Adoptionen vermittelt  werden konnten, waren es im Jahr 2015 nur noch 3.812 Adoptionen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

 Bemühungen in Richtung Reformation des Adoptionsrechts gibt es allerdings auch schon seit einigen Jahren. Es bleibt abzuwarten, was von den neuen Ansätzen insbesondere der Union übrig bleibt.

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Corona – flatten the curve

Liebe Mandanten, uns Alle betrifft das Corona-Virus und die Einschränkungen, die damit einhergehen. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet im Sinne von #flattenthecurve Wir wissen aktuell noch nicht, wie die einzelnen...

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