Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in seinem Urteil vom 3.12.2009, dass Väter außerehelich geborener Kinder in Deutschland unangemessen diskriminiert werden. Mit dem auch dem unverheirateten Vater zustehenden natürlichen Elternrecht aus Art. 8 EMRK ist die bisherige deutsche Sorgerechtsregelung nicht vereinbar, dass der Vater nur mit Zustimmung der Mutter (gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt) das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhalten kann. Stimmt die Mutter nicht zu, so hat der unverheiratete Vater nur dann eine Chance das Sorgerecht für sein Kind zu erhalten, wenn ein Familiengericht aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung der Mutter das Sorgerecht entzogen hatte. Dies ist aber nur in besonderen Ausnahmefällen der Fall, wenn die Mutter das Kind offensichtlich verwahrlosen ließ oder gar aktiv misshandelte. Häufig kam es dann zur Situation, dass der Vater hilflos zusehen musste, dass sein Kind bei der Mutter schlecht aufgehoben war, ohne selbständig eingreifen zu können. Erst bei Eingreifen des Jugendamtes, das dann in der Regel zu einer Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie bzw. in einem Heim führte, machte ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren möglich, an dem dann auch der Vater beteiligt werden konnte. Doch auch in diesen Sorgerechtsverfahren gem. § 1666 BGB wurde der Vater dahingehend diskriminiert, dass ihm zwar von Amts wegen das Sorgerecht übertragen werden konnte, dass ihm aber von der Rechtsprechung teilweise die Befugnis zur Berufungseinlegung wegen angeblich fehlender Verletzung eines eigenständigen Rechtes versagt wurde. Mit dieser insbesondere von den betroffenen Vätern als mehr als ungerecht empfundenen Rechtslage in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun aufgeräumt. Der Gerichtshof stellte eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung nichtverheirateter im Vergleich zu verheirateten Vätern fest. Als Konsequenz dieses Urteils ist der deutsche Gesetzgeber nun aufgefordert die Ausübung elterlicher Sorge und sich daraus ergebende Konfliktfälle bei unverheirateten Eltern in einer Weise zu regeln, die sowohl die grundrechtlich geschützte Position des Vaters als auch die Kinder und ihr Wohl schützt. Doch auch vor der ausstehenden Änderung der Gesetzeslage, sind die Familiengerichte verpflichtet die Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofes zu berücksichtigen, soweit die existierenden Gesetze dies von ihrem Wortlaut her zulassen. Gestärkt ist in jedem Fall die Position des Vaters in Verfahren, bei denen es um die Gefährdung des Kindeswohls i.S.v. § 1666 BGB geht. Hier ist zwingend zu prüfen, ob eine (teilweise) Sorgerechtsübertragung auf den Vater im Gegensatz zur Fremdunterbringung des Kindes das mildere Mittel darstellt. Überlegt wird von den Gerichten auch die Heranziehung einer 2003 eingeführten Übergangsvorschrift, die eigentlich nur auf Eltern anzuwenden ist, die sich vor dem Jahr 1998 getrennt haben. Vor 1998 war eine gemeinsameSorgerechtserklärung unverheirateter Eltern noch nicht möglich. Aus diesem Grund sollte bei solchen Eltern, die eine gemeinsame Sorgeerklärung während des Zusammenlebens noch nicht abgeben konnten, die Möglichkeit bestehen, dass auf Antrag des Vaters die Sorgeerklärung der Mutter vom Gericht ersetzt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eltern in der Vergangenheit über längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft die elterliche Verantwortung getragen haben. Als ausreichend wurde in der Regel ein sechsmonatiges Zusammenleben ohne Unterbrechung. Erwogen wird nun die Anwendung dieser Regelung auch auf Eltern, die sich nach dem Jahr 1998 getrennt haben. Feststeht, dass die Position der unverheirateten Väter bereits jetzt dadurch gestärkt wurde, dass die Gerichte dafür sensibilisiert wurden, dass auch solche unverheirateten Väter ein Recht haben für ihre Kinder Sorge zu tragen. Dies sollte all den Vätern Hoffnung machen noch einmal für Ihr Mitspracherecht zu kämpfen, die bisher angesichts der in Deutschland eindeutig diskriminierenden Rechtslage davon abgesehen haben. Auch schon vor Änderung der bestehenden Gesetze sollten sich die neu eröffneten Spielräume von den betroffenen Vätern genutzt werden.
Ausländerrecht
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Familienrecht
Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Achtung: Neues Unterhaltsvorschussgesetz rückwirkend in Kraft – Deadline 30. September 2017
Nach langen Verunsicherungen und Verzögerungen seitens des Gesetzgebers nun endlich ein Erfolg: Das neue UVG ist unterzeichnet und rückwirkend zum 1. Juli 2017 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 18. August 2017 in Kraft gesetzt worden. Wer nach der neuen...
Neues 10 Jahresvisum für Thailand-Auswanderer
Für Auswanderer ab 50 Jahren hat das Königreich Thailand ab 11.8.2017 ein 10 Jahresvisum eingeführt, wie es bereits im November 2016 vom Regierungskabinett beschlossen worden ist. Das Visum wird auf Antrag und nach Zahlung von 10.000 Baht Gebühren für 5 Jahre...
Vortrag vor den Teilnehmern des Treffens der Union of the Thai Sanghas in Europe am 19. August 2017
Es war Rechtsanwältin Nicole Rinau eine große Ehre, auf Einladung des Thailändischen Tempels วัดพุทธวิหาร เบอร์ลิน Wat Buddhavihara Berlin vor 40 Mönchen aus ganz Europa, dem Botschafter S.E. Herr Dr. Dhiravat Bhumichitr und zahlreichen Zuhörern anlässlich des...
Vortrag „Mein Recht nach der Heirat mit einem/einer Deutschen“ 16. September 2017 ab 13.20 Uhr
Rechtsanwältin Nadejda Bümlein und Rechtsanwältin Nicole Rinau halten auf Einladung des Thara e.V. hin einen einstündigen Vortrag zu den Rechten von Thais nach der Heirat / Begründung einer Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsbürger. Auch Fragen zu diesem...
Kostenlose Rechtsberatung im Wat Buddhavihara Berlin 19. August 2017 ab 13 Uhr
Auch im August steht Ihnen eine Anwältin der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein wieder ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite. Themenschwerpunkte sind Familienrecht und Sozialrecht. และในเดือนสิงหาคมนี้ ทางสำนักงานทนายความบืมไลน์ ก็จะไปให้คำปรึกษาฟรีกันอีกครั้ง...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Thai-Tempel – 22. Juli 2017 ab 13.30 Uhr
Rechtsanwältin Nicole Rinau berät am 22. Juli 2017 wieder kostenlos zu allen rechtlichen Fragen rund um Familiensachen und Sozialangelegenheiten im Thailändischen Tempel Wat Buddhavihara Berlin. Herzlich eingeladen sind wie immer alle Thais und Familienangehörige,...
„Living apart together“ – oder wie man trotz räumlicher Trennung Steuern sparen kann
Die ehelichen Verhältnisse sind doch wandelbar, zumindest wenn es um steuerrechtliche Aspekte geht. So hat das Finanzgericht Münster am 22.2.2017 entschieden, dass auch langjährig getrenntlebende Eheleute, die in einer sogenannten „living apart together“ Beziehung...
Fragerunde auf Einladung des Thailändischen Sozialministeriums am 10. Juni 2017
Am 10. Juni 2017 hat Rechtsanwältin Nadejda Bümlein auf Einladung des Thailändischen Ministeriums für Social Development und Human Security an einer insgesamt zweitägigen Veranstaltung teilgenommen, welche es zum Ziel hatte, in der Bundesrepublik Deutschland tätige...
Neue Freibeträge und höheres Schonvermögen für Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Gute Nachrichten für Mandanten, welche Anwalts- und Gerichtskosten nicht aus eigener Kraft aufbringen können und keine Rechtschutzversicherung haben. Die Freibeträge und das Schonvermögen wurden für 2017 erhöht, so dass die Chancen, einen Anspruch auf Prozess- bzw....
Erstattung von Umzugskosten durch ein JobCenter wegen Zerrüttung der Familie
Nachdem es zwischen der 18-jährigen Antragstellerin und ihrer Mutter, welche bis dahin in einer gemeinsamen Wohnung lebten, zu heftigen teilweise gewalttätigen Streitigkeiten kam, wollte die Tochter in eine eigene Wohnung umziehen. Dies auch auf Empfehlung der...

