- Die Anschrift des JVA Berlin-Moabit lautet:
JVA Moabit
Alt-Moabit 12 a
10550 Berlin
- Besuchstermine
Von JVA Berlin-Moabit werden nur alle zwei Wochen Besuchtstermine zugelassen. Sondersprecherlaubnisse werden nur in Ausnahmefällen und aus nachgewiesenen wichtigen Grund erteilt. Es ist ratsam, dass sich Verwandte und Freunde wegen der Haftbesuche abstimmen und den Inhaftierten gemeinsam besuchen.
- Terminvereinbarung
In Berlin-Moabit müssen die Verwandten und Freunde mit der JVA telefonisch ein Besuchstermin vereinbaren. Man kann nicht einfach zur JVA fahren und Einlass begehren.
Besuchstermine können unter der Telefonnummer 030 – 9014 5535 vereinbart werden.
- Sprechscheine
Ist der Besuchstermin mit der JVA vereinbart, muss jeweils für den Besuchstermin und für jeden Besucher ein Sprechschein beantragt werden. Sprechscheine werden von der Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft oder des Amts- oder Landgerichts erteilt.
Um die richtige Geschäftsstelle der Berliner Strafjustiz finden zu können, ist das Aktenzeichen des Verfahrens erforderlich. Ohne Aktenzeichen wird die Sache schwierig, da die JVA aus Gründen des Datenschutzes keine hinreichenden Auskünfte erteilt. Haben sie das Aktenzeichen bereits, dann wählen sie die Rufnummer der Telefonzentrale der Berliner Strafjustiz 030 – 9014 0. Von dort werden sie dann mit der zuständigen Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, des Amts- oder Landgerichts verbunden. Wenn sie überhaupt nicht weiterkommen, raten wir ein Strafverteidiger zu konsultieren.
Zum Besuchstermin sind neben dem Sprechschein noch der Personalausweis / Reisepass mitzubringen.
- Übergabe von Gegenständen
Die Übergabe von Gegenständen aller Art, wie z.B. Zigaretten, Medikamente etc. ist strengstens untersagt.
Wir empfehlen zum Besuchstermin 15 € Hartgeld mitzunehmen. Im Sprechbereich befinden sich Automaten, an denen Besucher für maximal 15 € Konsumgüter ziehen und dem Gefangenen übergeben dürfen.
- Klamotten, Lesestoff, Pakete
Wäsche für den Inhaftierten können an der Pforte abgegeben werden. Medikamente, Konsumgüter, Zigaretten und Literatur werden dem Häftling aus Gründen der Sicherheit der JVA nicht ausgehändigt.
Zeitungen und sonstiger Lesestoff müssen über Verlage oder Buchhandlungen (die großen Buchhandlungen wissen Bescheid) bezogen und von dort aus direkt dem Inhaftierten in die JVA gesandt werden.
Über Pakete zu Festtagen erhalten sie in der JVA ein Merkblatt mit vielen Regelungen.
- Geldüberweisungen
Die Inhaftierten benötigen in der JVA etwas Geld, um sich Kaffee, Zigaretten etc. extra kaufen zu können. Überweisen sie daher dem Inhaftierten dazu einen angemessenen Betrag, 100,00 € genügen vorerst. Die Überweisung erfolgt an:
Zahlstelle JVA Moabit
Postbank Berlin
BLZ 100100 10
Konto 7277-101
Im Betreff geben sie dann an:
Eigengeld für: Vor- und Nachname
Buch-Nr. (z.B. 1021/09)
Die Inhaftierten werden unter einer Gefangenenbuch-Nummer geführt. Die Angabe der Buch-Nr. erleichtert der JVA die Zuordnung des Zahlungseinganges. Ohne die Angabe der Buch-Nr. kann es länger dauern, bis der Inhaftierte über den Zahlungseingang unterrichtet wird und über das Geld verfügen kann.
Ausländerrecht
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Familienrecht
Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Achtung: Neues Unterhaltsvorschussgesetz rückwirkend in Kraft – Deadline 30. September 2017
Nach langen Verunsicherungen und Verzögerungen seitens des Gesetzgebers nun endlich ein Erfolg: Das neue UVG ist unterzeichnet und rückwirkend zum 1. Juli 2017 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 18. August 2017 in Kraft gesetzt worden. Wer nach der neuen...
Neues 10 Jahresvisum für Thailand-Auswanderer
Für Auswanderer ab 50 Jahren hat das Königreich Thailand ab 11.8.2017 ein 10 Jahresvisum eingeführt, wie es bereits im November 2016 vom Regierungskabinett beschlossen worden ist. Das Visum wird auf Antrag und nach Zahlung von 10.000 Baht Gebühren für 5 Jahre...
Vortrag vor den Teilnehmern des Treffens der Union of the Thai Sanghas in Europe am 19. August 2017
Es war Rechtsanwältin Nicole Rinau eine große Ehre, auf Einladung des Thailändischen Tempels วัดพุทธวิหาร เบอร์ลิน Wat Buddhavihara Berlin vor 40 Mönchen aus ganz Europa, dem Botschafter S.E. Herr Dr. Dhiravat Bhumichitr und zahlreichen Zuhörern anlässlich des...
Vortrag „Mein Recht nach der Heirat mit einem/einer Deutschen“ 16. September 2017 ab 13.20 Uhr
Rechtsanwältin Nadejda Bümlein und Rechtsanwältin Nicole Rinau halten auf Einladung des Thara e.V. hin einen einstündigen Vortrag zu den Rechten von Thais nach der Heirat / Begründung einer Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsbürger. Auch Fragen zu diesem...
Kostenlose Rechtsberatung im Wat Buddhavihara Berlin 19. August 2017 ab 13 Uhr
Auch im August steht Ihnen eine Anwältin der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein wieder ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite. Themenschwerpunkte sind Familienrecht und Sozialrecht. และในเดือนสิงหาคมนี้ ทางสำนักงานทนายความบืมไลน์ ก็จะไปให้คำปรึกษาฟรีกันอีกครั้ง...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Thai-Tempel – 22. Juli 2017 ab 13.30 Uhr
Rechtsanwältin Nicole Rinau berät am 22. Juli 2017 wieder kostenlos zu allen rechtlichen Fragen rund um Familiensachen und Sozialangelegenheiten im Thailändischen Tempel Wat Buddhavihara Berlin. Herzlich eingeladen sind wie immer alle Thais und Familienangehörige,...
„Living apart together“ – oder wie man trotz räumlicher Trennung Steuern sparen kann
Die ehelichen Verhältnisse sind doch wandelbar, zumindest wenn es um steuerrechtliche Aspekte geht. So hat das Finanzgericht Münster am 22.2.2017 entschieden, dass auch langjährig getrenntlebende Eheleute, die in einer sogenannten „living apart together“ Beziehung...
Fragerunde auf Einladung des Thailändischen Sozialministeriums am 10. Juni 2017
Am 10. Juni 2017 hat Rechtsanwältin Nadejda Bümlein auf Einladung des Thailändischen Ministeriums für Social Development und Human Security an einer insgesamt zweitägigen Veranstaltung teilgenommen, welche es zum Ziel hatte, in der Bundesrepublik Deutschland tätige...
Neue Freibeträge und höheres Schonvermögen für Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Gute Nachrichten für Mandanten, welche Anwalts- und Gerichtskosten nicht aus eigener Kraft aufbringen können und keine Rechtschutzversicherung haben. Die Freibeträge und das Schonvermögen wurden für 2017 erhöht, so dass die Chancen, einen Anspruch auf Prozess- bzw....
Erstattung von Umzugskosten durch ein JobCenter wegen Zerrüttung der Familie
Nachdem es zwischen der 18-jährigen Antragstellerin und ihrer Mutter, welche bis dahin in einer gemeinsamen Wohnung lebten, zu heftigen teilweise gewalttätigen Streitigkeiten kam, wollte die Tochter in eine eigene Wohnung umziehen. Dies auch auf Empfehlung der...

