- Die Anschrift des JVA Berlin-Moabit lautet:
JVA Moabit
Alt-Moabit 12 a
10550 Berlin
- Besuchstermine
Von JVA Berlin-Moabit werden nur alle zwei Wochen Besuchtstermine zugelassen. Sondersprecherlaubnisse werden nur in Ausnahmefällen und aus nachgewiesenen wichtigen Grund erteilt. Es ist ratsam, dass sich Verwandte und Freunde wegen der Haftbesuche abstimmen und den Inhaftierten gemeinsam besuchen.
- Terminvereinbarung
In Berlin-Moabit müssen die Verwandten und Freunde mit der JVA telefonisch ein Besuchstermin vereinbaren. Man kann nicht einfach zur JVA fahren und Einlass begehren.
Besuchstermine können unter der Telefonnummer 030 – 9014 5535 vereinbart werden.
- Sprechscheine
Ist der Besuchstermin mit der JVA vereinbart, muss jeweils für den Besuchstermin und für jeden Besucher ein Sprechschein beantragt werden. Sprechscheine werden von der Geschäftsstelle der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft oder des Amts- oder Landgerichts erteilt.
Um die richtige Geschäftsstelle der Berliner Strafjustiz finden zu können, ist das Aktenzeichen des Verfahrens erforderlich. Ohne Aktenzeichen wird die Sache schwierig, da die JVA aus Gründen des Datenschutzes keine hinreichenden Auskünfte erteilt. Haben sie das Aktenzeichen bereits, dann wählen sie die Rufnummer der Telefonzentrale der Berliner Strafjustiz 030 – 9014 0. Von dort werden sie dann mit der zuständigen Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, des Amts- oder Landgerichts verbunden. Wenn sie überhaupt nicht weiterkommen, raten wir ein Strafverteidiger zu konsultieren.
Zum Besuchstermin sind neben dem Sprechschein noch der Personalausweis / Reisepass mitzubringen.
- Übergabe von Gegenständen
Die Übergabe von Gegenständen aller Art, wie z.B. Zigaretten, Medikamente etc. ist strengstens untersagt.
Wir empfehlen zum Besuchstermin 15 € Hartgeld mitzunehmen. Im Sprechbereich befinden sich Automaten, an denen Besucher für maximal 15 € Konsumgüter ziehen und dem Gefangenen übergeben dürfen.
- Klamotten, Lesestoff, Pakete
Wäsche für den Inhaftierten können an der Pforte abgegeben werden. Medikamente, Konsumgüter, Zigaretten und Literatur werden dem Häftling aus Gründen der Sicherheit der JVA nicht ausgehändigt.
Zeitungen und sonstiger Lesestoff müssen über Verlage oder Buchhandlungen (die großen Buchhandlungen wissen Bescheid) bezogen und von dort aus direkt dem Inhaftierten in die JVA gesandt werden.
Über Pakete zu Festtagen erhalten sie in der JVA ein Merkblatt mit vielen Regelungen.
- Geldüberweisungen
Die Inhaftierten benötigen in der JVA etwas Geld, um sich Kaffee, Zigaretten etc. extra kaufen zu können. Überweisen sie daher dem Inhaftierten dazu einen angemessenen Betrag, 100,00 € genügen vorerst. Die Überweisung erfolgt an:
Zahlstelle JVA Moabit
Postbank Berlin
BLZ 100100 10
Konto 7277-101
Im Betreff geben sie dann an:
Eigengeld für: Vor- und Nachname
Buch-Nr. (z.B. 1021/09)
Die Inhaftierten werden unter einer Gefangenenbuch-Nummer geführt. Die Angabe der Buch-Nr. erleichtert der JVA die Zuordnung des Zahlungseinganges. Ohne die Angabe der Buch-Nr. kann es länger dauern, bis der Inhaftierte über den Zahlungseingang unterrichtet wird und über das Geld verfügen kann.
Ausländerrecht
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Int. Familienrecht
Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Kosten für neuen Reisepass sind nicht als Zuschuss vom JobCenter oder Sozialhilfeträger zu übernehmen
Ein türkischer Bezieher von Leistungen nach dem SGB II hatte die Übernahme der Kosten für einen neuen türkischen Reisepass in Höhe von 217 € gegen das JobCenter eingeklagt, beigeladen war hilfsweise das Sozialamt. Das Bundessozialgericht wies die Klage jedoch ab und...
Pflegegrad und Leistungsansprüche selbst ermitteln
Mit der Einführung der Pflegegrade 1 – 5 im Jahr 2017 wurden nicht nur die bis dahin gültigen Pflegestufen abgelöst, sondern auch ein völlig neues System zur Bewertung bzw. Einordnung der Hilfebedürftigkeit von zu pflegenden Personen entwickelt. Für Laien ist dies oft...
Kosten notwendiger Übersetzungen sind bei Wohnsitz im europäischen Ausland von Prozesskostenhilfe umfasst
Ein Arbeitnehmer hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz außerhalb von Deutschland, genauer gesagt in der Tschechischen Republik. Da sein deutscher Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlte, erhob er anwaltlich vertreten Klage vor dem Arbeitsgericht...
Die Trennung zum Abhaken – Checklisten Teil 1 – 3 in deutscher Sprache und Thai
Als besonderen Service stellen wir Ihnen heute unsere Checklisten zum Thema Trennung zur Verfügung. Hier erfahren Sie, auf was Sie nach einer Trennung rechtlich Acht geben müssen, was dringend zu klären ist und wie Sie sich verhalten sollten. Zum Download klicken Sie...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Wat Dhammaniwasa Eschweiler (Nordrhein-Westfalen)
Es ist uns eine sehr große Ehre, auf Einladung des Wat Dhammaniwasa in Eschweiler dort vor Ort am 26. November 2017 zwischen 12 und 15 Uhr unsere ehrenamtliche Rechtsberatung für Thais und Familie, sowie Sachverhalte mit Thailandbezug durchführen zu dürfen. Die...
Erhöhung der Visagebühren der Deutschen Botschaft Bangkok ab 1. September 2017
Die Deutsche Botschaft Bangkok informiert über eine Gebührenerhöhung bei der Beantragung für ein Visum für Deutschland ab September 2017: Ab dem 01.09.17 erhöhen sich die Gebühren für nationale Visa von 60 Euro auf 75 Euro. Die Gebühren für Verpflichtungserklärungen...
Höhere Sozialleistungen ab 1.1.2018 von JobCenter und Sozialamt
Die Regelsätze werden gemäß dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu...
Massive Einschnitte bei Kindesunterhalt und Kindergeld ab 1.1.2018
Vielerorts liest man zurzeit, dass das Kindergeld ab dem 1.1.2018 und gleichfalls der Mindestunterhalt für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle erhöht werden. Tatsächlich ist das auf den ersten Blick auch so: Im kommenden Jahr wird das Kindergeld nach §§ 31 f. und 62...
Unrechtmäßige Einstellung der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II wegen nicht erfolgtem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft
Der von uns vertretenen Bedarfsgemeinschaft wurden sämtliche Leistungen nach dem SGB II vom JobCenter gestrichen, da dieses davon ausging, dass einem Kind der Bedarfsgemeinschaft die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden wird, somit das Aufenthaltsrecht für die...
Vortrag vor der Generalversammlung des Thara e.V. in Berlin
Auf großes Interesse stieß unser Vortrag „Meine Rechte nach der Heirat mit einem Deutschen“ bei der jährlichen Generalversammlung des Vereins Thara e.V. (Thailänderinnen artikulieren Ihre Rechte im Ausland), welcher auch von zahlreichen weiteren Zuhörern besucht...