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Grundsicherung SGB II

Deutschland ist ein Sozialstaat, was viele Vorteile für die hier lebenden Bürger bietet. Insbesondere unterstützt der Staat Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Lagen und gewährt beispielsweise auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Die handelnden Behörden sind hier die JobCenter, mit deren Mitarbeiter man sich bei der Antragstellung und Leistungsbewilligung auseinandersetzen muss. Die Jobcenter haben nicht nur die Aufgabe, Leistungen in monetärer Form zu gewähren, sondern sie sollen auch Arbeit vermitteln und Hilfe rund um die Arbeitsvermittlung bieten. Da die Jobcenter mit finanziell hilfebedürftigen Menschen arbeiten, kommt ihnen eine besondere Bedeutung zu. Der kleinste Fehler kann für eine Person oder eine ganze Familie katastrophale Ausmaße haben. Zahlt das Jobcenter die Miete nicht, obwohl es müsste, droht die Kündigung durch den Vermieter. Zahlt das Jobcenter den Regelbedarf nicht, können keine Lebensmittel eingekauft werden. 

Aufgrund der Überlastung der Mitarbeiter beim Jobcenter und der durchaus komplexen Gesetzeslage, sowie der unüberschaubaren Vielfalt von Verwaltungsrichtlinien sind erfahrungsgemäß viele Bescheide falsch. Leistungen werden abgelehnt oder versehentlich nicht mitbewilligt, Sanktionen werden unrechtmäßig erteilt oder über einen Leistungsantrag wird monatelang nicht entschieden. Im Ergebnis sind 84 % der mit einem Widerspruch angegriffenen  Bescheide falsch und werden aufgehoben / abgeändert. Bei diesen Problemen stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere Leistungen sind: 

  • Beratung zu Ihren Ansprüchen aus dem SGB II etc. 
  • Hilfe und ggf. Vertretung bei der Antragstellung 
  • Behördenbegleitung 
  • Prüfung von Bescheiden 
  • Vertretung im Überprüfungsverfahren gemäß § 44 SGB X 
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren 
  • Vertretung im Eilantrags- und Klageverfahren beim Sozialgericht und Landessozialgericht