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Der Bundestag hatte bereits Anfang Juni diverse Gesetzesanpassungen zur Förderung der Beschäftigung von Ausländern beschlossen, welchen sodann vom Bundesrat zugestimmt wurde. Das sogenannte Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 08. Juli 2019 ist seit 01.08.2019 in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz sind entsprechende Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II, SGB III, und SGB XII verbunden, da es bisher eine Förderlücke für in Ausbildung befindliche Flüchtlinge bei den Sozialleistungen gab. Während andere sich in Ausbildung oder im Studium befindende Menschen, die auf finanzielle staatliche Zuwendungen angewiesen sind, statt Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung wie BaFöG oder BAG beantragen konnten, gab es diese Möglichkeit für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete trotz Ausbildungswillen gerade nicht. Für diese griff der Leistungsausschluss des § 22 SGB XII.

Entsprechenden Ausländern soll nach dem SGB II und SGB III der Zugang und die Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung vereinfacht werden. Des weiteren soll auch für andere Personengruppen die Sprachförderung sowie Teilnahme an Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen möglich sein, damit auch diesen die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung gelingen kann. Insbesondere sollen auch Ausländer, deren Perspektive noch unklar ist, in die Lage versetzt werden, bis zur endgültigen Entscheidung über ihr Bleiberecht selbst bedarfsdeckend zu arbeiten. Ausländer mit guter Bleibeperspektive sollen frühzeitig für die Arbeitsaufnahme gefördert werden.

 

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Corona – flatten the curve

Liebe Mandanten, uns Alle betrifft das Corona-Virus und die Einschränkungen, die damit einhergehen. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet im Sinne von #flattenthecurve Wir wissen aktuell noch nicht, wie die einzelnen...

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