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Eingetragene Lebenspartnerschaften

Auch im Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und der eheähnlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft verfügen wir über jahrelange Erfahrung. Wir erarbeiten mit Ihrem Lebenspartner zusammen nicht nur vorsorgende Lebenspartnerschaftsverträge, sondern beraten Sie auch kompetent über aufenthaltsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Lebenspartnerschaft mit einem Ausländer, sowie alle Rechtsfragen rund um die Verpartnerung, das Zusammenleben, eine Trennung oder die gerichtliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft.