Der von uns vertretenen Bedarfsgemeinschaft wurden sämtliche Leistungen nach dem SGB II vom JobCenter gestrichen, da dieses davon ausging, dass einem Kind der Bedarfsgemeinschaft die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden wird, somit das Aufenthaltsrecht für die gesamte Familie entfällt und folglich auch bereits antizipiert ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Gegen den entsprechenden Einstellungsbescheid haben wir Widerspruch erhoben und mussten, um den Lebensunterhalt der Familie vorerst sicherzustellen, vor Entscheidung darüber einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Bewilligung der Sozialleistungen beim Sozialgericht stellen müssen. Die Behörden können sich nämlich gemäß § 88 SGG bis zu 3 Monate Zeit lassen mit der Bescheidung über einen Widerspruch. Fällt der Widerspruch negativ aus, muss man beim Sozialgericht klagen, die Verfahren dort dauern durchschnittlich 3 Jahre. Bis dahin wäre die Familie verhungert, so dass vorläufig bis zur endgültigen Klärung des Anspruchs Leistungen bewilligt werden müssen.

Dies sahen im Ergebnis auch das Sozialgericht und das Landessozialgericht so.

Verfahrensgang: Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12.07.2017 – S 93 AS 8146/17 ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.09.2017 – L 31 AS 1571/17 B ER

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Menschen aus verschiedenen Ländern...
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Familienrecht

Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Pflegereform – die neuen Pflegegrade

Pflegereform – die neuen Pflegegrade

Alles neu seit 1.1.2017! Haben Sie bisher eine Pflegestufe erhalten, wird Ihre alte Einstufung seit Januar 2017 von den Pflegekassen und analog den Sozialhilfeträgern in die neuen Pflegegrade „umgewandelt“. Pflegestufe 0 –> Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 –>...

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