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Alles neu seit 1.1.2017! Haben Sie bisher eine Pflegestufe erhalten, wird Ihre alte Einstufung seit Januar 2017 von den Pflegekassen und analog den Sozialhilfeträgern in die neuen Pflegegrade „umgewandelt“.

Pflegestufe 0 –> Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 –> Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 –> Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 –> Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 + Härtefall –> Pflegegrad 5

Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz –> Pflegegrad 5

Durch das zweite Pflegerechtsstärkungsgesetz wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit vollkommen neu definiert. Hauptkriterium ist nun die Selbständigkeit des Bedürftigen, so dass auch geistige und psychische Erkrankungen erfasst werden. Insgesamt begutachtet der Medizinische Dienst nun folgende Module:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Bei der Begutachtung können, unterschiedlich gewichtet, insgesamt bis zu 100 Punkte erreicht werden. Ab 12,5 Punkten gilt man als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung und erhält Pflegeleistungen.

Wichtig ist, dass, wer bisher keine Pflegestufe hatte bzw. bei wem die Pflegeleistungen abgelehnt wurden, unbedingt einen Antrag auf Neufeststellung stellen muss (bei der Pflegekasse oder dem Sozialamt). Dies gilt auch für Personen, welche sich noch laufend in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren nach altem Recht befinden.

Neu ist auch, dass Rentenbeiträge für Pflegepersonen durch die Pflegekasse aufgebracht werden, sofern der Pflegebedürftige Pflegegrad 2-5 aufweist und mindestens an zwei Tagen mit mindestens 10 Wochenstunden häuslich gepflegt wird. Zudem werden diese Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung versichert.

 

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Asylsuchende aus verschiedenen Ländern...
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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Corona – flatten the curve

Liebe Mandanten, uns Alle betrifft das Corona-Virus und die Einschränkungen, die damit einhergehen. Auch wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet im Sinne von #flattenthecurve Wir wissen aktuell noch nicht, wie die einzelnen...

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