Es ist nachvollziehbar, dass nicht allen Teilen der Bevölkerung die Tätigkeit eines Anwalts gefällt.  Sei es,  weil dieser  in einem konkreten  Rechtsstreit  erfolgreich die Gegenseite vertritt oder aber im Allgemeinen, wenn es um politisch brisante Themen geht. Hierzu gehört nicht nur die Strafverteidigung bei schweren Delikten, sondern auch  anwaltliche Tätigkeiten im Asylrecht.

Die  im Ausländer- und Asylrecht tätige Anwaltschaft hat sich nun jedoch  über den Deutschen Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer gegen Äußerungen des Bundesministeriums  und der Polizeigewerkschaft zur Wehr gesetzt, mit welchen der Vorwurf erhoben wurde,  Teile der Anwaltschaft würden systematisch unrechtmäßige  Abschiebungen verhindern.

Tatsächlich ist es gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft als sogenanntes Organ der Rechtspflege, jedem den grundrechtlich garantierten Zugang zum Recht zu ermöglichen.  Jeder Bürger, gleich welcher Herkunft und welches Aufenthaltsstatus, hat einen Anspruch auf eine faire und rechtsstaatliche Behandlung    und muss zulässige Rechtsmittel einlegen (lassen) können.  Das ist die Aufgabe eines Anwalts, an welchen sich diese Bürger,  welche häufig  ohnehin wegen einer Sprachbarriere und  wegen der Herkunft aus einem anderen Kultur- und Rechtskreis noch schutzbedürftiger sind, hilfesuchend wendet.

Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer haben daher den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft aufgefordert, die rechtsstaatliche Aufgabe der Anwaltschaft anzuerkennen und ihrer Tätigkeit nicht einen Stempel der Illegalität aufzusetzen.

Das Schreiben im Wortlaut hier: http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2016/2016-09-23-abschiebepraxis-interview-bild-zeitung-n24.pdf

Der Wichtigkeit der Tätigkeit im Asyl- und Ausländerrecht wurde zuletzt dadurch Ausdruck verliehen, dass eine weitere Fachanwaltschaft geschaffen wurde. Die Fachanwaltsbildung zum Fachanwalt für Migrationsrecht wird erstmals seit diesem Jahr angeboten und findet regen Zulauf.

Ausländerrecht

Wir helfen bei komplexen ausländerrechtlichen Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Einreiseverfahren mit einem Schengen- oder Familienzusammenführungsvisum bis hin zu dem Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung in Deutschland. Wir setzen das europäische Freizügigkeitsrecht von Ausländern durch, die mit einem EU-Ausländer verheiratet sind. Wir unterstützen hochqualifizierte Beschäftigte und ausländische Inverstoren in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und begleiten Menschen aus verschiedenen Ländern...
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Familienrecht

Wir gestalten Eheverträge vor/nach der Heirat sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – national wie international – und führen Eheschutz-, Aufhebungs- und Scheidungsverfahren nach deutschem und, wenn nötig, ausländischem Recht, inklusive Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in Deutschland. In Kindschafts- und Unterhaltssachen (u. a. Sorgerecht, Umgang, Aufenthaltsbestimmung, internationale Kindesentführung nach HKÜ, Adoption) setzen wir Ansprüche gerichtlich durch und vollstrecken sie im In- und Ausland...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Pflegereform – die neuen Pflegegrade

Pflegereform – die neuen Pflegegrade

Alles neu seit 1.1.2017! Haben Sie bisher eine Pflegestufe erhalten, wird Ihre alte Einstufung seit Januar 2017 von den Pflegekassen und analog den Sozialhilfeträgern in die neuen Pflegegrade „umgewandelt“. Pflegestufe 0 –> Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 –>...

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