Wer vor einem deutschen Gericht klagen möchte oder verklagt wird, kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz sogenannte Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragen und sich einen Anwalt seiner Wahl beiordnen lassen.
Wird diese staatliche Hilfe auf Antrag bewilligt, hat man in der Höhe der Bewilligung seine eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Dolmetscherkosten und gegebenenfalls gerichtliche Auslagen nicht zu tragen. Der eigene Anwalt kann sein Honorar gegenüber dem Staat abbrechen, wobei er zugegebenermaßen in den meisten Fällen auf einen erheblichen Teil seines Honorars zugunsten des Staates verzichtet. Der Staat zahlt dem Anwalt also weniger, als dieser bei einem Selbstzahler nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen dürfte.
Sofern der Anwalt seinen Sitz in einem anderen Bezirk als dem Gerichtsbezirk hat, kann das Gericht es ganz oder anteilig ablehnen, dessen Reisekosten im Wege der Prozesskostenhilfe zu übernehmen. Bei Unterliegen im Prozess können zudem auch trotz Prozesskostenhilfe die Kosten der Gegenseite und anteilig Auslagen auferlegt werden.
Die Prozesskostenhilfe erhält man unter zwei Bedingungen: Nämlich, wenn man wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen und wenn zusätzlich die Klage bzw. die Verteidigung gegen eine Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgt, wenn dies notwendig ist. Dies ist immer der Fall bei sogenannten Anwaltsprozessen, im Übrigen, wenn Umfang und Schwierigkeit sowie Bedeutung der Sache für den Antragsteller es gebieten unter Berücksichtigung der Fähigkeit, seine Rechte selbst wahrzunehmen, sowie sich mündlich und schriftlich auszudrücken. Die Beiordnung ist regelmäßig dann erforderlich, wenn zwischen dem Kenntnisstand und den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht oder der Gegner bereits durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Insgesamt hat sich zu dieser Thematik eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.
1)
Wirtschaftlich schwachen Personen muss ein effektiver Zugang zu den Gerichten gewährt werden. Dies ergibt sich aus dem sogenannten Sozialstaatsprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip.
Was wirtschaftliche Schwäche bedeutet, ergibt sich aus dem Gesetz, genauer gesagt §§ 114 ZPO ff. in Verbindung mit § 90 SGB XII und einer Verordnung.
Demnach darf man selbst unter anderem über nicht mehr als 5.000 Euro Vermögen verfügen, für jede unterhaltsberechtigte Person weitere 500 Euro. Zum sogenannten Schonvermögen zählen zudem ein für die Erwerbstätigkeit notwendiges Fahrzeug, ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim etc. Einzusetzendes Vermögen ist vorab aufzubrauchen (z.B. Lebensversicherung, Sparguthaben, Wertpapiere, Wertsachen, Bausparguthaben, Forderungen gegen Dritte etc.).
Außerdem muss vorab geprüft werden, ob die antragstellende Partei ggf. einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den eigenen Ehepartner, die Eltern, die Rechtsschutzversicherung o.ä. hat.
Zur Ermittlung, ob man hilfeberechtigt ist, werden aktuell gemäß der 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 vom durchschnittlichen tatsächlichen Einkommen des Antragstellers (Arbeitseinkommen, Sozialleistungen, Naturalleistungen, Zinseinkommen und sonstiges Einkommen) folgende Beträge abgesetzt:
– für den Antragsteller und den Ehegatten jeweils 492 Euro
– für den erwerbstätigen Antragsteller weitere 224 Euro
– für erwachsene Unterhaltsberechtigte 393 Euro
– für 14-17-jährige Unterhaltsberechtigte 373 Euro
– für 7-13-jährige Unterhaltsberechtigte 350 Euro
– für unterhaltsberechtigte Kinder bis 6 Jahre 284 Euro
Des Weiteren werden angemessene Belastungen berücksichtigt. Zu diesen Belastungen können zählen:
– angemessene Warmmiete
– Versicherungsbeiträge (private Krankenversicherung, private Pflegeversicherung, private Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Sterbegeldversicherung,
– Werbungskosten
– Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
– Mehrbedarfe für Kranke, Schwangere Behinderte, Alleinerziehende, Senioren, Erwerbsgeminderte
– Fahrtkosten (auch für Kinder etc.)
– Nachhilfekosten
– nicht gedeckte Arzt-, Zahnersatz- oder Kurkosten; Medikamentenzuzahlung
– Unterhaltsleistungen
– Reisekosten wegen Wahrnehmung des Umgangsrechts
– Anwaltskosten aus früheren Verfahren
– Prozesskotenhilferaten aus früheren Verfahren
– Betriebskredite
Ergibt sich nach Absetzungen dieser Beträge kein verbleibendes Einkommen, wird normalerweise ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Ergibt sich ein verbleibendes Einkommen, kann das Gericht anordnen, dass der Antragsteller maximal 48 monatliche Raten an das Gericht zurückzahlt.
Das Gericht hat zudem auch nach Abschluss des Verfahrens 48 Monate lang das Recht, die Einkommensverhältnisse zu überprüfen. Die Prozesskostenhilfe kann bei höherem Einkommen und bei Nichtmitwirkung auch rückwirkend aufgehoben oder eine Ratenzahlung angeordnet werden. Zudem muss man von sich aus eine wesentliche Einkommensverbesserung oder Adressänderungen etc. dem Gericht mitteilen.
2)
Darüber hinaus erhält nur Prozesskostenhilfe, dessen Klage oder Verteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Dies wird vor der Bewilligung vom Gericht summarisch – also nicht in allen Einzelheiten – geprüft.
In Scheidungssachen wird regelmäßig Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt Ihrer Wahl beigeordnet, selbst, wenn man als Antragsgegner der Scheidung nur zustimmen möchte.
Das vorgeschriebene Formular für die Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier: http://www.buemlein.com/wp-content/uploads/2016/05/Formular-Prozesskostenhilfe.pdf
Bitte beachten Sie auch die im Formular befindlichen Ausfüllhinweise. Die Prozesskostenhilfe muss bei dem Gericht beantragt werden, bei dem der Prozess geführt wird.
Sofern Sie im Übrigen bereits außergerichtlich anwaltliche Hilfe benötigen, kann Ihnen unter den gleichen Voraussetzungen ein sogenannter Beratungshilfeschein erteilt werden. Das vorgeschriebene Formular finden Sie hier: http://www.buemlein.com/wp-content/uploads/2016/05/Formular-Beratungshilfe.pdf
Thai:
การขอรับความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายในกระบวนการพิจารณาคดีความกับทางศาล ของบุคคลที่มีภูมิลำเนาอยู่ต่างประเทศ และสำหรับชาวต่างชาติ
ผู้ยื่นเรื่องฟ้องร้องในชั้นศาลของเยอรมัน หรือกำลังถูกฟ้องร้อง สามารถยื่นคำร้องขอความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายสำหรับกระบวนการพิจารณาคดีความกับทางศาลได้ โดยไม่ขึ้นอยู่กับสัญชาติและภูมิลำเนาของเขา และให้ทางศาลจัดหาทนายความที่คุณต้องการได้เช่นกัน
เมื่อทางราชการอนุมัติให้ความช่วยเหลือโดยคำร้องดังกล่าวนี้แล้ว คุณไม่ต้องจ่ายค่าทนายความของคุณ ค่าฤชาธรรมเนียมศาล ค่าล่าม และอาจรวมไปถึงค่าใช้จ่ายล่วงหน้าของศาล ในจำนวนเงินอนุมัติ ทนายความของคุณสามารถคิดค่าแรงของเขาได้กับทางราชการ โดยจริงแล้วเขาต้องสละค่าแรงของเขาบางส่วนเพื่อผลประโยชน์ให้กับรัฐ ทางรัฐจ่ายค่าแรงให้เขาน้อยกว่า ที่เขาสามารถคิดค่าแรงกับลูกความส่วนตัวได้ตามกฎหมายค่าแรงทนายความ
ถ้าสำนักงานของทนายความอยู่ในเขตอื่นที่ไม่ใช่เขตรับผิดชอบของศาล ทางศาลอาจปฏิเสธค่าเดินทางมาศาลของเขาบางส่วนหรือโดยสิ้นเชิง ในกระบวนการให้ความช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายของการดำเนินคดี ถ้าแพ้คดี คุณอาจะต้องรับผิดชอบค่าใช้จ่ายของคู่กรณีและค่าใช้จ่ายล่วงหน้าตามสัดส่วน ถึงแม้ว่าได้รับการอนุมัติเรื่องความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายสำหรับกระบวนการพิจารณาคดีความก็ตาม
คุณจะได้รับความช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายสำหรับกระบวนการพิจารณาคดีความภายใต้สองเงื่อนไข: ก็คือ ถ้าคุณไม่มีศักยภาพทางการเงินเพียงพอที่จะจ่ายค่าใช้จ่ายของกระบวนการดำเนินคดี และนอกจากนั้นแล้ว ถ้าการฟ้องหรือการต่อสู้คดีฟ้องร้องมีโอกาสชนะความ จะมีการแต่งตั้งทนายความถ้ามีความจำเป็น สิ่งนี้เกิดขึ้นเสมอในกระบวนการขั้นตอนของทนายความ ถ้าขอบเขตและความยาก รวมทั้งความสำคัญของเรื่องราว เป็นสิ่งเหมาะสมสำหรับผู้ยื่นคำร้องในการใช้สิทธิ์ของเขา รวมทั้งการใช้คำพูดและคำพิมพ์ด้วย จะมีการแต่งตั้งทนายความเสมอ ถ้าความรู้และความสามารถของคู่พิพาทไม่เท่าเทียมกัน หรือถ้าคู่กรณีฝ่ายหนึ่งมีทนายความต่อสู้คดีอยู่แล้ว โดยรวมแล้ว ในเรื่องดังกล่าวมีคำสั่งศาลเกิดขึ้นมากมาย
1) ผู้มีสถานภาพการเงินอ่อนแอ ควรได้รับโอกาสการต่อสู้ทางศาลอย่างมีประสิทธิภาพ
มันเป็นหลักสวัสดิการของรัฐ และหลักการสำคัญเชิงกฎหมาย
สถานภาพการเงินอ่อนแอมีความหมายเชิงกฎหมาย ตามมาตรา 114 แห่งประมวลวิธีพิจารณาความแพ่ง โดยเชื่อมโยงกับมาตรา 90 แห่งประมวลกฎหมายฝ่ายสังคม เล่มที่ XII และกฎระเบียบ
คุณต้องไม่มีทรัพย์สมบัติมูลค่ามากกว่า 5.000 ยูโร และต่อผู้อยู่ในอุปการะอีกคนละ 500 ยูโร ในเรื่องทรัพย์สมบัติที่ป้องกันไว้ ก็จะมีรถยนต์ที่จำเป็นสำหรับใช้ในหน้าที่การงาน บ้านพักอาศัยของตนเองที่เหมาะสม และอื่น ๆ คุณต้องใช้ทรัพย์สมบัติของตนเองให้หมดก่อน (อาทิเช่น เงินประกันชีวิต เงินฝากสะสม หุ้นและพันธบัตร สิ่งมีมูลค่า เงินสะสมสร้างอาคาร และข้อเรียกร้องต่อบุคคลที่สาม ฯลฯ)
นอกจากนั้น ต้องตรวจสอบก่อนว่าผู้ยื่นคำร้องขอมีสิทธิ์เรียกร้องค่าใช้จ่ายล่วงหน้าสำหรับกระบวนการพิจารณาคดีความต่อคู่สมรส บิดามารดา หรือบริษัทประกันค่าใช้จ่ายเชิงกฎหมาย หรือไม่
ในการตรวจสอบว่าใครมีสิทธิ์ได้รับความช่วยเหลือนั้น ต้องนำจำนวนเงินดังกล่าวต่อไปนี้หักออกจากรายได้จริงโดยเฉลี่ยของผู้ยื่นคำร้อง (รายได้จากการทำงาน สวัสดิการสังคม สวัสดิการธรรมชาติ รายได้จากดอกเบี้ย และรายได้อื่นๆ) ตามการประกาศเรื่องความช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายสำหรับกระบวนการพิจารณาคดีความ ครั้งที่ 2 ของปี 2019
– สำหรับผู้ยื่นคำร้องและคู่สมรส คนละ 492 ยูโร
– สำหรับผู้ยื่นคำร้องที่มีรายได้ อีก 224 ยูโร
– สำหรับผู้อยู่ในอุปการะที่โตแล้ว 393 ยูโร
– สำหรับผู้อยู่ในอุปการะอายุ 14-17 ปี 373 ยูโร
– สำหรับผู้อยู่ในอุปการะอายุ 7-13 ปี 350 ยูโร
– สำหรับเด็กที่อยู่ในอุปการะถึง 6 ปี 284 ยูโร
นอกจากนั้นแล้ว ต้องพิจารณาภาระที่เหมาะสม ในรายการภาระก็มี:
– ค่าทำความร้อนที่เหมาะสม
– เบี้ยประกัน (การประกันสุขภาพแบบไพรเวท การประกันดูแลแบบไพรเวท การประกันอุบัติเหตุแบบไพรเวท)
– การประกันเงินชดเชยป่วยรายวัน การประกันรับผิดชอบทางวิชาชีพ การประกันความรับผิดชอบยานยนต์ การประกันครัวเรือน การประกันเงินมรณภาพ
– ค่าใช้จ่ายโฆษณา
– ภาษีและเบี้ยประกันสังคม
– สิ่งจำเป็นหลายประเภทสำหรับผู้ป่วย ผู้ตั้งครรภ์ คนพิการ ผู้เลี้ยงดูเด็กคนเดียว
คนชรา และผู้ด้อยในการทำงาน
– ค่าใช้จ่ายสำหรับการเดินทาง (สำหรับเด็กด้วย ฯลฯ)
– ค่าใช้จ่ายในการสอนติว
– ค่าใช้จ่ายแพทย์ ค่าวัสดุฟัน หรือค่าพักฟื้นที่ยังขาดเหลือ
การจ่ายเพิ่มเติมสำหรับค่ายา
– ค่าเลี้ยงดู
– ค่าเดินทางเนื่องจากการไปเยี่ยมเยียนบุตร
– ค่าใช้จ่ายของทนายความจากคดีก่อนหน้า
– ค่างวดสำหรับเงินช่วยเหลือของค่าใช้จ่ายในกระบวนการพิจารณาคดีความก่อนหน้า
– สินเชื่อบริษัท
โดยปกติ ถ้าหักลบค่าใช้จ่ายดังกล่าวแล้วไม่เหลือเงินรายได้ ก็จะอนุมัติเงินช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายในการดำเนินคดีแบบไม่มีค่างวด
ถ้าหักแล้วยังมีรายได้เหลือ ศาลสามารถออกคำสั่งให้ผู้ยื่นคำร้องจ่ายชำระเงินคืนให้กับทางศาลเป็นค่างวดสูงสุดได้ถึง 48 เดือน
นอกจากนั้น ศาลมีสิทธิ์ตรวจสอบรายได้ด้วยหลัง 48 ไปแล้ว และยกเลิกเงินช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายในการดำเนินคดีย้อนหลัง หรือออกคำสั่งให้จ่ายคืนเป็นงวดได้ นอกจากนั้น คุณต้องแจ้งบอกให้กับทางศาลรับทราบ ในกรณีที่มีรายได้เพิ่มขึ้นอย่างมาก หรือการเปลี่ยนแปลงที่อยู่ และอื่น ๆ
2) นอกจากนั้น คุณจะได้รับเงินช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายในการดำเนินคดีก็ต่อเมื่อ การฟ้องหรือการต่อสู้คดีมีโอกาสชนะความ ศาลจะตรวจสอบสิ่งเหล่านี้โดยรวมก่อนการอนุมัติ – ไม่ใช่ในกรณีย่อยๆทั้งหมด
ในเรื่องการหย่า จะมีการอนุมัติเงินช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายในการดำเนินเรื่อง และแต่งตั้งทนายความให้คุณโดยคุณเลือกเองได้ ถึงแม้ว่าคุณจะยินยอมเห็น ด้วยกับการหย่าในฐานะคู่กรณีถูกฟ้องหย่าก็ตาม
คุณสามารถหาแบบฟอร์มที่กำหนดไว้สำหรับการยื่นคำร้องขอเงินช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายในการดำเนินคดี ได้ที่
http://www.buemlein.com/wp-content/uploads/2016/05/Formular-Prozesskostenhilfe.pdf
พึงสังเกตคำชี้แจงการกรอกแบบฟอร์มที่แนบมาด้วย คุณต้องยื่นคำร้องขอเงินช่วยเหลือสำหรับค่าใช้จ่ายในการดำเนินคดี ณ ศาลที่ดำเนินคดีเรื่องราว
นอกจากนั้น ถ้าคุณต้องการความช่วยเหลือจากทนายความนอกศาล คุณสามารถยื่นคำร้องขอใบที่เรียกว่า หนังสือขอความช่วยเหลือในเรื่องคำแนะนำ ได้ด้วยเงื่อนไขเดียวกัน คุณสามารถหาแบบฟอร์มที่กำหนดไว้ได้ที่
http://www.buemlein.com/wp-content/uploads/2016/05/Formular-Beratungshilfe.pdf
Ausländerrecht
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Int. Familienrecht
Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht
Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles
Achtung: Neues Unterhaltsvorschussgesetz rückwirkend in Kraft – Deadline 30. September 2017
Nach langen Verunsicherungen und Verzögerungen seitens des Gesetzgebers nun endlich ein Erfolg: Das neue UVG ist unterzeichnet und rückwirkend zum 1. Juli 2017 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 18. August 2017 in Kraft gesetzt worden. Wer nach der neuen...
Neues 10 Jahresvisum für Thailand-Auswanderer
Für Auswanderer ab 50 Jahren hat das Königreich Thailand ab 11.8.2017 ein 10 Jahresvisum eingeführt, wie es bereits im November 2016 vom Regierungskabinett beschlossen worden ist. Das Visum wird auf Antrag und nach Zahlung von 10.000 Baht Gebühren für 5 Jahre...
Vortrag vor den Teilnehmern des Treffens der Union of the Thai Sanghas in Europe am 19. August 2017
Es war Rechtsanwältin Nicole Rinau eine große Ehre, auf Einladung des Thailändischen Tempels วัดพุทธวิหาร เบอร์ลิน Wat Buddhavihara Berlin vor 40 Mönchen aus ganz Europa, dem Botschafter S.E. Herr Dr. Dhiravat Bhumichitr und zahlreichen Zuhörern anlässlich des...
Vortrag „Mein Recht nach der Heirat mit einem/einer Deutschen“ 16. September 2017 ab 13.20 Uhr
Rechtsanwältin Nadejda Bümlein und Rechtsanwältin Nicole Rinau halten auf Einladung des Thara e.V. hin einen einstündigen Vortrag zu den Rechten von Thais nach der Heirat / Begründung einer Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsbürger. Auch Fragen zu diesem...
Kostenlose Rechtsberatung im Wat Buddhavihara Berlin 19. August 2017 ab 13 Uhr
Auch im August steht Ihnen eine Anwältin der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein wieder ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite. Themenschwerpunkte sind Familienrecht und Sozialrecht. และในเดือนสิงหาคมนี้ ทางสำนักงานทนายความบืมไลน์ ก็จะไปให้คำปรึกษาฟรีกันอีกครั้ง...
Ehrenamtliche Rechtsberatung im Thai-Tempel – 22. Juli 2017 ab 13.30 Uhr
Rechtsanwältin Nicole Rinau berät am 22. Juli 2017 wieder kostenlos zu allen rechtlichen Fragen rund um Familiensachen und Sozialangelegenheiten im Thailändischen Tempel Wat Buddhavihara Berlin. Herzlich eingeladen sind wie immer alle Thais und Familienangehörige,...
„Living apart together“ – oder wie man trotz räumlicher Trennung Steuern sparen kann
Die ehelichen Verhältnisse sind doch wandelbar, zumindest wenn es um steuerrechtliche Aspekte geht. So hat das Finanzgericht Münster am 22.2.2017 entschieden, dass auch langjährig getrenntlebende Eheleute, die in einer sogenannten „living apart together“ Beziehung...
Fragerunde auf Einladung des Thailändischen Sozialministeriums am 10. Juni 2017
Am 10. Juni 2017 hat Rechtsanwältin Nadejda Bümlein auf Einladung des Thailändischen Ministeriums für Social Development und Human Security an einer insgesamt zweitägigen Veranstaltung teilgenommen, welche es zum Ziel hatte, in der Bundesrepublik Deutschland tätige...
Neue Freibeträge und höheres Schonvermögen für Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Gute Nachrichten für Mandanten, welche Anwalts- und Gerichtskosten nicht aus eigener Kraft aufbringen können und keine Rechtschutzversicherung haben. Die Freibeträge und das Schonvermögen wurden für 2017 erhöht, so dass die Chancen, einen Anspruch auf Prozess- bzw....
Erstattung von Umzugskosten durch ein JobCenter wegen Zerrüttung der Familie
Nachdem es zwischen der 18-jährigen Antragstellerin und ihrer Mutter, welche bis dahin in einer gemeinsamen Wohnung lebten, zu heftigen teilweise gewalttätigen Streitigkeiten kam, wollte die Tochter in eine eigene Wohnung umziehen. Dies auch auf Empfehlung der...