Für Personen, die in Thailand ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind alle Reisebeschränkungen nach Deutschland derzeit aufgehoben worden.
Die Deutsche Botschaft in Bangkok schreibt dazu:
„Sämtliche Beschränkungen für Einreisen aus Thailand nach Deutschland wurden aufgehoben. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, dürfen unter Beachtung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen (Visapflicht), wieder nach Deutschland einreisen.
Die Beantragung und Ausstellung aller Visakategorien (C und D-Visa) ist, ohne corona-bedingte Einschränkungen, möglich.“
Dies bedeutet, dass sowohl Schengenvisa zum Zwecke des Besuchs und auch zum Zwecke der geschäftlichen Tätigkeit wieder uneingeschränkt beantragt werden können, als auch dass sämtliche Visa zum Zwecke eines Daueraufenthalts wieder möglich sind.
Hierzu gehören neben Ehegatten- und Familiennachzug, die auch bisher schon möglich waren, nun auch wieder Aufenthalte zum Zwecke der Berufstätigkeit und Ausbildung. Die letztgenannten waren zuletzt nur sehr eingeschränkt möglich und die Voraussetzungen kaum darzulegen.
Nach der Mitteilung der Botschaft wären wohl auch Aufenthalte zu Studien- oder Sprachkurszwecken möglich, allerdings ist davon auszugehen, dass bei diesen angesichts des Lockdowns zu prüfen sein wird, ob das Studium und der Sprachkurs derzeit überhaupt im Rahmen von Präsenzveranstaltungen stattfinden. Bei reinem Online-Unterricht steht derzeit eine Ablehnung der Einreise zu befürchten.
Gleiches gilt für Touristenaufenthalte – zwar sind die Einreisebeschränkungen aufgehoben, angesichts der Tatsache, dass die Hotels in Deutschland noch starken Einschränkungen bei der Beherbergung unterworfen sind, dürfte ein Touristenaufenthalt zurzeit noch nicht möglich sein.
Die Erleichterungen betreffen daher vor allem berufliche Migration und Migration zu Ausbildungszwecken, sowie Touristenvisa – angesichts der Unwägbarkeiten über den weiteren Verlauf der Pandemie und der Maßnahmen, empfehlen wir dringend, die Anträge möglichst schnell zu stellen, wenn entsprechende Vorhaben geplant sind!
Speziell für Besuchsreisen sind außerdem die Rückreisebedingungen nach Thailand bei der Planung zu berücksichtigen. Derzeit gilt für Reiserückkehrer eine Quarantänepflicht von 2 Wochen.
Ausländerrecht
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Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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