Einleitung:
Durchsuchungen dienen der Auffindung von Beweismittel und erfolgen immer überraschend. Die Durchsuchungsmaßnahmen erzeugen bei den Betroffenen Ängste und das Gefühl, der Polizei und der Staatsanwaltschaft hilflos ausgeliefert zu sein. Insbesondere Durchsuchungen in einem Unternehmen bringen den geregelten Geschäftsbetrieb vorübergehend zum Erliegen.
Durchsuchungsmaßnahmen bringen meistens große Unruhe mit sich. In dieser Situation werden aus Unkenntnis der Rechtslage Fehler begangen. Daher einige wichtige Hinweise für ein richtiges Verhalten bei Durchsuchungen.
- Benachrichtigen sie sofort ihre Anwältin oder ihren Anwalt!
Durchsuchungen sind nur zulässig, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. In Ausnahmefällen – bei Gefahr in Verzug können Durchsuchungen von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Der Betroffene soll immer die Aushändigung des Durchsuchungsbeschluss verlangen und ihn auch sorgfältig lesen. Darin muss bezeichnet sein
- Der Tatvorwurf (weshalb wird durchsucht)
- Die Beweismittel (wonach wird gesucht)
Allgemeine Besichtigungen, wie „Dürfen wir mal reinkommen und uns mal umschauen“ sind nicht zulässig. Hier muss kein Einlass gewährt werden.
2. Finden Durchsuchungen in einem Unternehmen statt, dann sollte sofort ein verantwortlicher Ansprechpartner bestimmt werden, der die Gespräche mit den Polizeibeamten führt und auf sich konzentriert. Dies beschleunigt den Ablauf und erleichtert die Koordination. Auskünfte sollen dann nur über den benannten Ansprechpartner erfolgen.
3. Es gibt keine Verpflichtung zur Unterstützung der Durchsuchungsbeamten!!!!!
Es kann den Beamte aber auch nicht verboten werden, Schränke auszuleeren, alle Schubladen herauszuziehen und auszuleeren oder alle Ordner mit Geschäftsunterlagen zu beschlagnahmen.
Wir raten daher, sich mit der Unterstützung der Beamten zurückzuhalten, soweit die Maßnahmen dadurch zeitlich und sachlich beschränkt werden können.
Unsere Erfahrung hat gezeigt: Werden die Beamten unterstützt und das Gesuchte ausgehändigt, findet die Durchsuchung ein schnelles Ende. Unterbleibt die Unterstützung, wird sehr viel mehr durchsucht und beschlagnahmt. Es besteht dann das Risiko, dass so genannte Zufallsfunde (Waffe im Kühlschrank; Betäubungsmittel im Schrank; Quittungen über Schmiergeldzahlungen) zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden dürfen.
4. Werden Gegenstände beschlagnahmt, kann vor Ort noch widersprochen werden. Die Beamten führen dann immer Formulare mit sich, in denen durch Ankreuzen der Beschlagnahme widersprochen werden kann. Werden Gegenstände mitgenommen, die offensichtlich nicht im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind und auch keine Zufallsfunde darstellen, soll auf jeden Fall der Widerspruch erklärt werden. Der Widerspruch gegen die Beschlagnahme zwingt die Staatsanwaltschaft zudem zur Herbeiführung eines richterlichen Bestätigungsbeschlusses. Wenn mit einem Bestätigungsbeschluss zu erwarten ist, bedeutet der Widerspruch gegen die Beschlagnahme lediglich einen Zeitverlust von mehreren Wochen., weil sich die Akte dann im Geschäftsgang befindet.
5. Es kann und soll auf Versiegelung beschlagnahmter Papiere bestanden werden. Die Papiere müssen dann so in einem geschlossenen Verhältnis verpackt und versiegelt werden, dass eine Einsichtsnahme durch Dritte erstmal nicht möglich ist.
6. Aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergibt sich, dass vor Mitnahme wichtiger Geschäftsunterlagen, Gelegenheit zur Anfertigung von Kopien gegeben sein muss.
7. Nicht zu unterschätzen ist die Taktik der Ermittlungsbehörden, im Rahmen der Durchsuchungen weitere Informationen für das Strafverfahren zu erlangen. Es erfolgen dann die so genannten informellen Befragungen von Anwesenden. Jeder sollte und muss wissen, dass Erkenntnisse aus informellen Befragungen sofort in die Ermittlungsakte eingehen und auch regelmäßig verwertet werden.
Wir raten daher, informelle Befragungen aus dem Weg zu gehen und in der Durchsuchungssituation keine Angaben zur Sache zu machen.
Fazit:
Durchsuchungen sollen den Betroffenen überraschen und das gelingt regelmäßig. Es gilt, die nötige Ruhe zu bewahren, um eigene Rechte wahrnehmen zu können. Denn nur dann kann es gelingen, dass eine Durchsuchung schnell beendet wird, nur das mitgenommen wird, wonach gesucht wird, von wichtigen Unterlagen Kopien im Unternehmen verbleiben und die Beamten nicht weiterführende Informationen aus informellen Befragungen mit zur Dienststelle nehmen.
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