Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, den Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ verabschiedet. Der Versand illegaler Drogen, Waffen oder Arzneimittel per Post ist somit künftig besser verfolgbar.
Die Initiative der Länder wurde durch den Bundesrat Anfang März gebilligt. Bedienstete der Post sind nun verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschädigte oder rückläufige Sendungen vorzulegen, welche “zureichend tatsächliche Anhaltspunkte” auf den Versand von Drogen, Waffen oder nicht-zugelassenenen Arzneimitteln nahelegen.
Sollte dies nicht geschehen, können Mitarbeiter mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Somit soll der Handel illegaler Substanzen, welcher sich nun coronabedingt vom Straßenverkauf auf den Postweg verschiebt, eingeschränkt werden.
Bislang war die Öffnung von Paketen durch einen Bediensteten der Post nur zulässig, wenn aufgrund extremer Beschädigungen eine Nachverpackung nötig, oder weder Sender noch Empfänger erkennbar waren. Auch zur Verfolgung von Straftaten wie Mord und Terror war dies möglich. Solche “Zufallsfunde” konnten der Polizei bei konkreter Gefahr für Personen und Sachen vorgelegt werden.
Das Gesetz trat am 18.03.2021 in Kraft.
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