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Es stellt ein Verfahrenshindernis dar, wenn in zwei Ländern gleichzeitig Ehescheidungsverfahren laufen. Hier gilt der Prioritätsgrundsatz: Das Gericht, bei welchem zuerst das Scheidungsverfahren anhängig war, hat Vorrang.

Die Ehefrau eines libanesischen Ehepaares hatte nach fünfjähriger Ehe die Verschuldens-Ehescheidung im Libanon beantragt, die Eheleute lebten zwischenzeitlich aber in Deutschland. Der Ehemann wollte die Ehescheidung nicht. Während dieses Verfahren im Libanon noch nicht beendet war, beantragte die Ehefrau daher in Deutschland erneut die Ehescheidung. Der Ehemann wehrte sich auch hier gegen den Antrag.

Das Amtsgericht gab dem Antrag der Antragstellerin in Deutschland trotzdem statt. Zu Unrecht, wie nun das OLG Hamm entschieden hat. Die Ehefrau hätte derzeit keinen erneuten Scheidungsantrag stellen können, da im Libanon die Ehescheidung noch anhängig sei. Dies stellt ein Verfahrenshindernis dar. Ohne Scheidungsantrag ist in Deutschland aber keine Ehescheidung möglich. Grundsätzlich wäre zwar auch international neben dem libanesischen Gericht das deutsche Gericht zuständig und könnte auch nach dem infrage kommenden Scharia-Recht scheiden. Dies aber nur, wenn kein anderweitiges vorrangiges Ehescheidungsverfahren anhängig ist. Dies war hier aber der Fall.

Das deutsche Verfahren müsse daher ausgesetzt werden bis zum Abschluss des Verfahrens im Libanon. Die Fortsetzung könne erst später erfolgen.

Die Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier: http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilung_archiv/02_aktuelle_mitteilungen/019-17-doppelte-Rechtshaengigkeit.pdf  und den Beschluss hier: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2017/3_UF_106_16_Beschluss_20170106.html

Verfahrenslauf: Amtsgericht Herne, Beschluss vom 12.05.2016 – 31 F 258/15; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.01.2017 – 3 UF 106/16

Ausländerrecht

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Int. Familienrecht

Zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit gehört die Gestaltung internationaler Eheverträge vor oder nach der Heirat mit Ausländern sowie komplexer Ehevereinbarungen anlässlich der Trennung und Ehescheidung. Schwierige länderübergreifende Eheaufhebungs- und Ehescheidungsverfahren nach ausländischem Recht, ggf. mit anschließenden Anerkennungsverfahren in Deutschland sowie internationale Kindschaftssachen, u.a. internationale Kindesentführungen und Adoptionen werden von mehrsprachigen Anwälten bearbeitet. Die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und deren anschließende Zwangsvollstreckung im Inland und im Ausland bilden einen Schwerpunkt der Kanzlei...
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Arbeitsrecht

Oft kennen insbesondere ausländische Arbeitnehmer nicht ihre Rechte im Falle von Diskriminierung, Mobbing, Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung. Denen stehen wir mit fachlichem Rat zur Seite. Erforderlichenfalls führen wir die notwendigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Das sind z.B. Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung des Lohns oder einer Abfindung. Oft werden von uns die Verträge ausländischer Arbeitnehmer im Einreiseverfahren geprüft und ggf. umgestaltet. Diesbezüglich vertreten wir die Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen und hierbei mit diversen Fragen der Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis konfrontiert werden...
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Aktuelles

Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe bei Wohnsitz im Ausland und für Ausländer / การขอรับความช่วยเหลือเรื่องค่าใช้จ่ายในกระบวนการพิจารณาคดีความกับทางศาล ของบุคคลที่มีภูมิลำเนาอยู่ต่างประเทศ และสำหรับชาวต่างชาติ

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Wer vor einem deutschen Gericht klagen möchte oder verklagt wird, kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz sogenannte Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragen und sich einen Anwalt seiner Wahl beiordnen lassen....

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